Full text: WS 1957/58 (0018)

Die sozialen Einrichtungen der Universität 
Das Studentische Wohnungsamt (Büro der Studentenschaft) vermittelt den 
Studierenden nach ihrer Ankunft möblierte Zimmer in Saarbrücken oder Um- 
gebung. 
Die Studenten-Wohnheime bieten einer gewissen Anzahl von Studentinnen 
und Studenten aller Fakultäten Wohnmöglichkeit unter besonders günstigen 
Bedingungen. Über die Aufnahme in die Heime entscheidet ein Kuratorium. 
Die Aufnahme in die Studentenheime stellt eine Vergünstigung dar, die 
nur Studierenden mit guter Studienleistung und einwandfreier Haltung ge- 
währt werden kann. Mit der Aufnahme in ein Wohnheim unterwirft sich der 
Studierende der Hausordnung. 
Die monatlichen Mietpreise betragen augenblicklich: 
Lin den alten Studentenheimen (Geb. 5 und 6 in Saarbrücken sowie in 
Homburg}: 
in einem 3- oder 4-Bett-Zimmer 
in einem Doppelzimmer 
in einem Einzelzimmer 
2. im neuen Studentenheim 
in einem Doppelzimmer 
in einem Einzelzimmer 
2000 ffrs. 
3500 ffrs. 
Eine Mensa academica sowie Lese- und Aufenthaltsräume stehen den 
Studierenden sowohl in Saarbrücken (Bau 8) wie in Homburg (Bau 22) zur 
Verfügung. Das Mensa-Essen wird den Studierenden zu einem durch Staats- 
zuschüsse verbilligten Preise, den Mitgliedern des Lehrkörpers und der Ver- 
waltung zum Selbstkostenpreis mit einem etwa 25prozentigen Aufschlag 
(einschl, Bedienung) geliefert. 
Die Preise für die Studentenmahlzeiten beitragen: 
Mittagessen 
Abendessen 
100 Ffrs. 
65 ffrs. 
Die Mensa-Betriebe sind, mit Ausnahme von 3 Wochen im Monat August, 
das ganze Jahr hindurch geöffnet. 
30
	        
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