Studentenschaft und studentische Selbstverwaltung
Die an der Universität des Saarlandes eingeschriebenen Studenten bilden
die Studentenschaft der Universität des Saarlandes.
Die Studentenschaft gliedert sich in Fakultäten und Institute.
Der erste Fakultäts- bzw. Institutsvertreter vertritt die speziellen Belange
der ihrer Fakultät bzw. ihrem Institut angehörenden Studenten.
Das beschlußfassende Organ der studentischen Selbstverwaltung ist das
Studentenparlament, Es besteht aus 30 Abgeordneten, die von den Fakul-
täten und Instituten gewählt werden. In seiner ersten Sitzung wählt das
studentische Parlament jeweils aus den eigenen Reihen einen Vorstand, der
aus dem 1. und 2. Parlamentsvorsitzenden und dem 1. und 2. Schriftführer
besteht.
Das ausführende Organ der studentischen Selbstverwaltung ist das stu-
dentische Büro („Studentenschaft”).
Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Referenten.
Präsident und Vizepräsident werden unmittelbar vom Parlament gewählt
Folgende Referenten werden vom Präsidenten berufen:
Außenreferent
Finanzreferent
Kulturreferent
Rechtsreferent
Sozialreferent
Schnelldienstreferent
Pressereferent
Referent für Gesamtdeutsche Fragen
Sportreferent
Filmreferent
Mensareferent
Präsident des Hausrates
Referent für Wohnheime im
Kuratorium
Die Kontinuität der studentischen Selbstverwaltung wahrt der Altestenrat.
Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der abgelaufenen Amtsperiode
und 6 ehemaligen studentischen Vertretern, die vom Parlament in seiner
letzten ordentlichen Sitzung der Wahlperiode gewählt werden.
Das studentische Ehrengericht entscheidet über Satzungsstreitigkeiten und
Wahlanfechtungen, bei Gefährdung des Ansehens der Studentenschaft und
bei Verstößen gegen die in der Satzung der Studentenschaft niedergelegten
Grundsätze sowie bei Ehrenstreitigkeiten.
Das Gericht hat 7 Mitglieder, darunter mindestens 3 Studenten der Rechte
mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Der Vorsitzende des studentischen
Gerichts ist gleichzeitig Vertreter der Studentenschaft im Disziplinarrat der
Universität.
Das Büro der Studentenschaft befindet sich im Studentinnenheim (2. Ein-
gang rechts, Erdgeschoß); Tel. Saarbrücken 21351, App. 264. Es ist täglich
von 9—14 Uhr geöffnet, samstags von 9—12 Uhr.
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