Rektorat und Verwaltung
Rector Magnificus
Prof. H. HUBNER, Dr. jur.
Prorektor
N. N.
in
Dekane
<lammern: Prodekane)
Rechts- und Wirtschaftswissenschaft-
liche Fakultät
N. N.
(Prof. H. GIERSCH, Dr. rer. pol.)
Prof. J. MOREAU, Agrege
(Prof. J. SCHMOLL gen. Eisenwerth,
Dr. phil.)
Prof. J. E. DUBOIS, Dr. &s Sciences
(Prof. H. J. SEEMANN, Dr. phil.)
Prof. P. FALK, Dr. med.
(Prof. F. DOENECKE, Dr. med.)
Philosophische Fakultät
Naturwissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Universitätsrat
‚Dem Universitätsrat gehören an: der Rektor, der Prorektor, die Dekane,
die Prodekane, ferner ein durch Wahl bestimmter Professor jeder Fakultät.
Der Disziplinarrat.
Disziplinarangelegenheiten werden durch einen Disziplinarrat entschieden,
der sich aus dem Rektor als Vorsitzendem und je einem Vertreter jeder Fa-
kultät zusammensetzt. Bei Disziplinarfällen, die das Verwaltungspersonal
betreffen, wird ein Vertreter des Verwaltungspersonals; bei studentischen
Angelegenheiten ein Vertreter der Studentenschaft zu den Verhandlungen
zugezogen.
Kuratorium.
Das Kuratorium hat die Aufgabe, die sozialen Einrichtungen der Univer-
sität, vor allem die studentischen Wohnheime (s. $. 33) zu betreuen.‘ Im Ku-
ratorium sind die Professoren, die Studentenschaft und die Universitäts-
verwaltung vertreten.