Mitteilungen für Studierende
Beginn des Wintersemesters
Ende des Wintersemesters
Beginn des Sommersemesters
Unterbrechung der Vorlesungen
Weihnachtsferien
Semesterferien
Einschreibungsfristen
Wintersemester
Sommersemester
5. 11.56
28. 2.57
2.5.57
17.12.56 — 5.1.57
1: 3.57 — 30. 4. 57
15.9. — 15. 11. 56
15. 3.— 15. 5.57
Il. Zulassung zum Studium.
Die Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen Reifezeugnisses, oder
mindestens gleichwertigen Diploms sein (Ausnahmen: Dolmetscher-Institut
und Kriminologisches Institut).
WI. Gasthörer,
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann gestellt werden von Per-
sonen, die mindestens das Abschlußzeugnis der Untersekunda einer höheren
Lehranstalt besitzen. Der Gasthörerschein berechtigt nicht zur Ablegung
von Examina.
Ill. Immaitrikulation.
Die Immatrikulation erfolgt für das kommende Wintersemester grundsätz-
lich in der Zeit vom 15. 9. bis 15. 11.
Die Einschreibung und Entrichtung der Gebühren erfolgt persönlich, nach
Abgabe der vollständigen Studienunterlagen, im Sekretariat der Univer-
sität (Offnungszeiten: 9 bis 14 Uhr, samstag 9 bis 11 Uhr). Studierende kön-
nen auf schriftlichem Wege beim Sekretariat der Universität ein Antrags-
Formular auf Zulassung zur Immatrikulation anfordern und erhalten nach
Einsendung der erforderlichen Unterlagen und deren Überprüfung durch die
Fakultät eine Anmeldebescheinigung. — Immatrikulationsanträge sind nur
an das Sekretariat der Universität und nicht an eine Fakultät zu richten.
Zur Immatrikulation sind erforderlich:
I. ein ausgefülltes Antragsformular auf Zulassung zur Immatrikulation,
2. das Original-Reifezeugnis, oder ein mindestens gleichwertiges Diplom (bei
schriftlicher Anmeldung kann das Originalzeugnis bis zur Immatrikulation
durch eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden),
3. eine Geburtsurkunde,
4. ein polizeiliches Führungszeugnis,
5. ein handgeschriebener Lebenslauf,
6, zwei Paßbilder zwecks Ausstellung eines Studentenausweises (Name und
Fakultät auf der Rückseite der Bilder angeben).
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