Full text: WS 1956/57 (0016)

Studentenschaft und studentische Selbstverwaltung 
Laut Artikel 2 der Soizung der Studentenschaft gehören alle ordnungs- 
mäßig immatrikulierten Studierenden der Universität des Saarlandes der 
Studentenschaft an. Die Studentenschaft hat sich selbst ihre eigene Satzung 
gegeben, die durch den Verwaltungsrat der Universität und den Herrn Mini- 
ster für Kultus, Unterricht und Volksbildung genehmigt ist. Diese Satzung 
regelt die studentische Selbstverwaltung. 
Die Organe der studentischen Selbstverwaltung sind: 
), das Studentenparlament, 
2. der ÄAltestenrat der Studentenschaft, 
3. der Präsident der ‚Studentenschaft, 
4. das studentische Gericht. 
Das Studentenparlament ist das beschlußfassende Organ der studenti- 
schen Selbstverwaltung und wird für die Dauer eines Jahres gewählt. 
Der Altestenrat der Studentenschaft wahrt die Kontinuität der studenti- 
schen Selbstverwaltung. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der 
abgelaufenen Amtsperiode und 6 ehemaligen studentischen Vertretern, die 
vom Parlament in seiner letzten ordentlichen Sitzung der Wahlperiode ge- 
wählt werden. 
Der Präsident der Studentenschafft ist der vom studentischen Parlament 
gewählte Vertreter der Studentenschaft. Seine Amtszeit läuft für ein Jahr 
von April zu April. Ihm stehen folgende Referenten zur Seite: 
1. Außenreferent 
2. Finanzreferent 
2, Sozialreferent 
‚ Kulturreferent 
5, Filmreferent 
6. Pressereferent 
7. Sportreferent 
8. 
9. 
10. 
Rechtsreferent 
Mensareferent 
Referent für gesamtdeutsche 
Studentenfragen 
Referent für Wohnheime 
Referent für Kuratoriums- 
angelegenheiten. 
11. 
12. 
Das studentische Ehrengericht entscheidet über Satzungsstreitigkeiten und 
Wahlanfechtungen, bei Gefährdung des Ansehens der Studentenschaft und 
bei Verstößen gegen die in der Satzung der Studentenschaft niedergelegten 
Grundsätze sowie bei Ehrenstreitigkeiten. 
Das Gericht hat 7 Mitglieder, darunter mindestens 3 Studenten der Rechte 
mit abgeschlossenem Hochschulstudium (juristische Lizenz). Der Vorsitzende 
des studentischen Gerichts ist gleichzeitig Vertreter der Studentenschaft im 
Disziplinarrat der Universität. 
Das Büro der Studentenschaft befindet sich im Studentinnenheim (2. Ein- 
gang rechts, Erdgeschoß); Tel. Saarbrücken 21351, App. 264. Es Ist täglich 
von 9—14 Uhr geöffnet, samstags von 9—12 Uhr. 
im
	        
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