Studentenschaft und studentische Selbstverwaltung
Laut Artikel 2 der Soizung der Studentenschaft gehören alle ordnungs-
mäßig immatrikulierten Studierenden der Universität des Saarlandes der
Studentenschaft an. Die Studentenschaft hat sich selbst ihre eigene Satzung
gegeben, die durch den Verwaltungsrat der Universität und den Herrn Mini-
ster für Kultus, Unterricht und Volksbildung genehmigt ist. Diese Satzung
regelt die studentische Selbstverwaltung.
Die Organe der studentischen Selbstverwaltung sind:
), das Studentenparlament,
2. der ÄAltestenrat der Studentenschaft,
3. der Präsident der ‚Studentenschaft,
4. das studentische Gericht.
Das Studentenparlament ist das beschlußfassende Organ der studenti-
schen Selbstverwaltung und wird für die Dauer eines Jahres gewählt.
Der Altestenrat der Studentenschaft wahrt die Kontinuität der studenti-
schen Selbstverwaltung. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der
abgelaufenen Amtsperiode und 6 ehemaligen studentischen Vertretern, die
vom Parlament in seiner letzten ordentlichen Sitzung der Wahlperiode ge-
wählt werden.
Der Präsident der Studentenschafft ist der vom studentischen Parlament
gewählte Vertreter der Studentenschaft. Seine Amtszeit läuft für ein Jahr
von April zu April. Ihm stehen folgende Referenten zur Seite:
1. Außenreferent
2. Finanzreferent
2, Sozialreferent
‚ Kulturreferent
5, Filmreferent
6. Pressereferent
7. Sportreferent
8.
9.
10.
Rechtsreferent
Mensareferent
Referent für gesamtdeutsche
Studentenfragen
Referent für Wohnheime
Referent für Kuratoriums-
angelegenheiten.
11.
12.
Das studentische Ehrengericht entscheidet über Satzungsstreitigkeiten und
Wahlanfechtungen, bei Gefährdung des Ansehens der Studentenschaft und
bei Verstößen gegen die in der Satzung der Studentenschaft niedergelegten
Grundsätze sowie bei Ehrenstreitigkeiten.
Das Gericht hat 7 Mitglieder, darunter mindestens 3 Studenten der Rechte
mit abgeschlossenem Hochschulstudium (juristische Lizenz). Der Vorsitzende
des studentischen Gerichts ist gleichzeitig Vertreter der Studentenschaft im
Disziplinarrat der Universität.
Das Büro der Studentenschaft befindet sich im Studentinnenheim (2. Ein-
gang rechts, Erdgeschoß); Tel. Saarbrücken 21351, App. 264. Es Ist täglich
von 9—14 Uhr geöffnet, samstags von 9—12 Uhr.
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