Studentenschaft
Alle an der Universität des Saarlandes eingeschriebenen ordentlichen
Sn renden bilden nach 8 40 des Universitätsgesetzes die Studenten-
schaff.
Als Organ der Universität entsendet die Studentenschaft fünf Vertretar
in das Konzil der Universität, zwei in den Akademischen Senat und je zwei
in jecen Fakuiltätsrat, In der wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisation „Stu-
dentenwerk der Universität des Saarlandes e.V.” ist die Studentenschaft
mit Vertretern im Vorstand und im Verwaltungsrat beteiligt.
Die Studentenschaft hat sich zur Verwaltung ihrer eigenen Angelegen-
heiten eine Satzung gegeben. Nach der derzeit gültigen Satzung hat sie
folgende Organe:
1.Das Student’sche Parlament. Es ist das beschlußfassende Organ der
Siudentenschaft, Die Studenten an den einze!nen Fakultäten wählen je-
weils im Sommersemester entsprechend der Studentenzahl in dar Fakul-
tät insgesamt 30 Abgeordnete in das Parlament. Während der Vor-
lesungszeit tagt das Parlament mindestens einmal im Monat. Die Sit-
zungen sind öffentlich. Die Beschlüsse des Parlaments werden am An-
sch'agbrett vor dem Sekretariat der Studentenschaft und in der Mensa
veröffentlicht,
2. Der Präsident. Er ist das ausführends Organ der Studentenschaft. Er
und sein Vertreter, der Vizepräsident, sind dem Parlament für ihre
Amtsführung verantwortlich. Sie werden beide vom Parlament gewählt
und zwar jeweils im Februar für ein Jahr. Der Präsident vertritt die Stu-
dentenschaft nach außen,
Zur Ausführung seiner Aufgaben beruft der Präsident Referenten,
die vom Far:ament bestätigt werden müssen, Nach der Satzung gibt es
folgende Referenten:
a) Hochschulreferent,
b) Finanzreferent,
c) Außenreferent,
d) Kulturreferent,
e) Filmreferent.
f) Sozialreferent,
g) Mensareferent,
h) Pressereferent,
i) Sportreferent,
j) Referent für gesamtdeutsche
Argelegernheiten.
Die Referenten wählen sich zur Unterstützung Mitarbeiter aus der
Studentenschaft aus,
Zur Erledigung besonderer Aufgaben, wie Reisevermittlung und Film-
vorführung, bestehen an der Universität Vereine, deren Geschäfts-
steilen sich in den Büros der Studentenschaft befinden.
3. Der Altesterrat. Der Ältestenrat sorgt für eine kontinuierliche Fortfüh-
rung der Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung, indem er das
Parlament berät, Er besteht aus dem Präsidenten der abgelaufanen
Amtsperiode und sechs Mitgliedern des Parlaments der letzten Amts-
periode.,
Die Büros der Studentenvertretung liegen im Alten Studentinnenheim (Bau
13), rechter Eingang. Das allgemeine Eüra der Studentenschaft (Arbeitsver-
mittiung, Auskunft, Parkplatzbenutzungs-Plaketten) befindet sich dort im
Kellergeschoß, Zimmer 7; Telefon 21351, Apparat 265. Das Büro ist werk-
tags außer samstags von 8.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Saarbrücker Studentenzeiturg „Speculum" wird vom Präsidenten der
Studentenschaft herausgegeben. Sie erscheint monatlich während der Vor-
lesungszeit. Die Redaktion ist über Apparat 265 zu erreichen.
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