IV. Richtlinien
Die Richtlinien für die Allgemeine Studienförderung werden in ihrer je-
weils gültigen Fassung am Schwarzen Brett des Studentenwerks (Mensa-
Gebäude, rechter Eingang, 1. Stock) angeschlagen und können in der
Förderungsabteilung eingesehen werden.
Auskünfte über Einzeifragen erteilt die Förderungsabteilung des Stu-
dentenwerks und der Geschäftsführer, soweit Fragen der Bedürftigkeit
vorliegen.
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Eignung
Die Antragsteller auf Allgemeine Studienförderung sind verpflichtet,
sich für evtl. erforderliche Prüfungen bereitzuhalten. Auskünfte erteilen
die Mitglieder der Förderungsausschüsse. Die Antragsteller werden ge-
beten, auf besondere Hinweise der Fakultäten zu achten.
YI. Gebührenerlaß
Mit der Antragstellung auf Allgemeine Studienförderung ist gleichzeitig
Gebührenerlaß beantragt.
Yll. Beihilfen für zugewanderte Studenten
Zugewanderte Studenten aus der Sowjetischen Besatzungszone, Spät-
aussiedler und ausländische Flüchtlinge können im Rahmen der Richt-
linien für Beihilfen für zugewanderte Studenten gefördert werden. Die
Anträge sind auf den gleichen Formblättern zu stellen, wie bei der
allgemeinen Studienförderung.
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