Die Gebühren und Beiträge betragen pro Semester
A) Studiengebühren:
für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät . .DM 18,—
für die Philosophische Fakultät .. 2.0.0.0... ‚DM 18,—
für die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fukultät ‚DM 22,—
für die Medizinische Fakultät .... ‚DM 22,—
für das Europäische Forschungsinstitut ‚DM 18,—
für das Dolmetscher-Institut . . ‚DM 35,—
für jeden Anfängerkursus des Dolmetscher-Institutes
(Deutsch, Englisch, Französisch, Halienisch, Spanisch und
Russisch) . .
‚ DM 18,—
Eine Doppeleinschreibung ist nur erforderlich, wenn der Studierende in
beiden Fakultäten eine Prüfung ablegen will, In diesem Falle wird für
das Studium in der Zweit-Fakultät eine ermäßigte Gebühr von DM 9,—
bzw. DM 13,— erhoben.
Außerdem sind in verschiedenen Instituten Ersatzgelder zu entrichten.
Sozialbeiträge:
Krankenversicherung . ..
Allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung .
Beitrag für die Studentenschaft einschl. Sportbeitrag .
Beitrag für das Studentenwerk
Gebühren für Gasthörer:
Gasthörerschein .... .
Vorlesungs- und Ubungsgebühr je Wochenstunde
D) Prüfungs- und Promotionsgebühren:
Diese Gebühren sind aus den bestehenden Ordnungen zu ersehen.
‚DM 5—
‚DM 2,50
DM 4,50
‚DM 7,50
‚DM 9,—
‚DM 3—
Vil. Belegen und Testieren.
Nach erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung trägt jeder Student die
Vorlesungen, Übungen, Praktika usw., die er in diesem Semester zu belegen
beabsichtigt, in die dafür bestimmte Spalte des Studienbuches ein. Jeder
ordentliche Studierende ist verpflichtet — unbeschadet weiterer Bestimmun-
gen in den einzelnen Prüfungsordnungen —, im Semester mindestens vier
Wochenstunden (Vorlesungen, Übungen usw.) zu belegen und zu hören. Die
Teilnahme an Vorlesungen, Übungen usw. wird durch An- und Abtestate
(Unterschrift des betreffenden Dozenten zu Beginn und zum Schluß des
Semesters) im Studienbuch bestätigt. Die Antestate sind bis 31. Mai 1963
einzuholen.
VIll. Exmatrikulation.
Die Exmatrikulation ist in der Zeit vom 1. März bis 30. April 1963 beim
Sekretariat der Universität zu beantragen. Hierzu müssen vom Studieren-
den verschiedene Entlastungsbescheinigungen, das Studienbuch und der
Studentenausweis vorgelegt werden. Exmatrikulations-Anträge sind beim
Universitätssekretariat erhältlich.
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