ist einem Studienbewerber zum Zeitpunkt der Einschreibung das Reife-
zeugnis noch nicht ausgehändigt, genügt eine Bescheinigung der Schul-
behörde darüber, daß er die Reifeprüfung bestanden hat, In diesem Falle
ist das Reifezeugnis bis spätestens 30. April 1963 dem Universitäts-
sekretariat vorzulegen.
3. das Studienbuch (mit eingetragener Exmatrikulatlon) — für Studierende, die
von einer anderen Hochschule kommen und das Studium an der Universität
des Saarlandes fortsetzen wollen;
4. die Geburtsurkunde oder Personalausweis;
5. ein polizeiliches Führungszeugnis, wenn seit dem Abgang von der Schule
oder der zuletzt besuchten Hochschule mehr als 6 Monate vergangen sind;
6. ein handgeschriebener Lebenslauf;
7. drei Paßbilder (für Ausländer 4 Paßbilder);
8. Berufstätige haben bei der Immatrikulation eine Bescheinigung des Ar-
beitgebers ;»der des Dienstherrn vorzulegen, aus der hervorgehen muß,
daß der Bewerber über genügend Freizeit verfügt, ein ordentliches Stu-
dium durchzuführen.
In Verlust geratene Originalzeugnisse können durch beglaubigte Abschrif-
ten in Verbindung mit einer eidesstattlichen Erklärung ersetzt werden. NG-
here Auskünfte erteilt das Universitätssekretariat,
Die eingereichten Personalurkunden werden im Universitätssekretariat
aufbewahrt und nur bei der Exmatrikulation zurückgegeben. Es empfiehlt
sich daher, vor Abgabe der Original-Unterlagen Abschriften bzw. Foto-
kopien anfertigen zu lassen.
Hl. Rückmeldung
Die Rückmeldung der Studierenden, die an der Universität des Saarlandes
bereits eingeschrieben sind, beginnt am 10. Februar 1963. Rückmeldeschluß
ist der 15. März 1963.
IV. Beurlaubung
Begründete Anträge auf Beurlaubungen von den Vorlesungen sind inner-.
halb der Rückmeldefrist einzureichen. Antragsformulare liegen im Univer-
sitätssekretariat aus.
V. Gasthörer
Als Gasthörer kann zugelassen werden, wer mindestens das Abschluß-
zeuvgnis einer höheren Lehranstalt oder ein gleichwertiges Zeugnis besitzt.
Ausnahmen hierzu sind durch besondere Genehmigung möglich,
Einschreibeschluß ist der 1. April 1963. Die erforderlichen Antragsformu-
lare sind im Universitätssekretariat erhältlich.
VI. Gebühren und Beiträge.
Vor der Neveinschreibung bzw. Rückmeldung sind die entsprechenden
Gebührenmarken (Studiengebühren und Sozialbeiträge) bei der Universitäts.
kasse zu kaufen und dem Universitätssekretariat zur Durchführung der Nev-
einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen.
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