Full text: SS 1957 (0017)

B) Sozialbeiträge für Studierende aller Fakultäten: 500,— ffrs, 
Beitrag für die Studentenschaft: 300.— ffrs, 
C) Allgemeine Unfall- und Haftpflichtversicherung: 250,— ffrs, 
Diese Gebühren sind bei der Einschreibung zu entrichten. Kolleggelder wer- 
den nicht erhoben. ; 
Gebühren für Gasthörer: 
A) Gasthörerschein: 1000,— ffrs. 
B) Semestergebühr für die wöchentliche Unterrichtsstunde: 250,.— ffrs. 
Praktische Übungen: 300,— ffrs. 
Vorlesungen und Übungen des Dolmetscher-Institutes: 300,— ffrs. 
Prüfungs- und Promotionsgebühren. . 
1. Zwischenprüfung, „Certificate”, E.H.S. und Diplomvorprüfung: 250,— ffrs. 
2. Abschlußexamen, Lizenz, Diplome: 2000,— ffrs. 
3. Prüfungsgebühren für die Prüfungen nach Abschluß des 2. medizinischen 
Jahres (ärztliche Vorprüfung) und des 5. medizinischen Jahres (ärztliche 
Prüfung) sind nicht an die Universität, sondern an das Landesschatzamt 
einzuzahlen, 
Ärztliche Vorprüfung: 2000,— ffrs. 
Ärztliche Prüfung: 5000,— ffrs. 
4. Promotion: 3000,-— ffrs. 
VI. Studienbeihilfe. 
Sie wird vom Kultusministerium nur solchen Bewerbern gewährt, die fol- 
gende Nachweise erbringen: 
1. Wissenschaftliche Befähigung (Zeugnisse oder Beurteilung der zuständigen 
Fakultät oder Schule), / 
2. Fehlen jeglicher Mittel zur Finanzierung des Studiums. 
Antragsformulare für Studienbeihilfe sind im Sekretariat der Universität 
erhältlich. 
Die ausgefüllten Anträge sind nach Einsetzung des Einschreibevermerkes 
durch das Sekretariat der zuständigen Fakultät einzureichen. 
VIl. Exmatrikulation. 
Die Exmatrikulation ist spätestens bis 30.9. zu tätigen und setzt die Ein- 
holung verschiedener Entlastungsunterschriften durch den Studierenden 
voraus. Bei der Exmatrikulation ist das Studienbuch dem Universitätssekre- 
tariat vorzulegen. Fernexmatrikulation und Exmatrikulationen 
durch zweite Personen erfolgen nicht. 
Vill. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen. 
Ein Studierender, der aus dringenden Gründen von dem Belegen der Vor- 
lesungen während eines Semesters befreit werden möchte, muß im vor- 
aus ein begründetes, an die Fakultät gerichtetes Gesuch beim Sekretariat 
der Universität einreichen. 
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