Full text: SS 1957 (0017)

Zur Immatrikulation sind erforderlich: 
I. ein ausgefülltes Antragsformular auf Zulassung zur Immatrikulation, 
2. das Original-Reifezeugnis, oder ein mindestens gleichwertiges Diplom (bei 
schriftlicher Anmeldung kann das Originalzeugnis bis zur Immatrikulation 
durch eine beglaubigte Abschrift ersetzt werden), 
3. eine Geburtsurkunde, 
4. ein polizeiliches Führungszeugnis, 
5. ein handgeschriebener Lebenslauf, 
6. drei Paßbilder zwecks Ausstellung eines Studentenausweises (Name und 
Fakultät auf der Rückseite der Bilder angeben). 
Sind die erforderlichen Zeugnisse in Verlust geraten und beglaubigte Ab- 
schriften nicht zu beschaffen, so gibt der Bewerber eine eidesstattliche Er- 
klärung ab über den Verlust und Inhalt der Urkunden (auch Anschriften der 
ben) und Schulbehörden angeben, welche die Originalpapiere ausgestellt 
haben). 
Die eingereichten Personalurkunden werden im Sekretariat der Univer- 
sität aufbewahrt und nur bei der Exmatrikulation zurückgegeben. Es emp- 
fiehlt sich daher, vor Abgabe der Original-Studienunterlagen, Abschriften 
bzw. Fotokopien für evtl. Bedarf (Bewerbungen, Stipendien-Anträge usw.) 
anfertigen zu lassen, 
Jeder Neu-Student trägt sich nach Einschreibung im Universitätssekretariat 
in das Album seines Dekanates bzw. seines Instituts-Sekretariates ein. 
IV. Rückmeldung der Altstudenten. 
Die Rückmeldung der Studierenden, die bereits an der Universität des 
Saarlandes eingeschrieben sind, erfolgt fakultätsweise zwischen dem 2. Mai 
und 31. Mai. Bekanntmachung erfolgt durch Rundfunk, Tagespresse und An- 
schlag am schwarzen Brett. 
V. Studiengebühren. 
Gleichzeitig mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung erfolgt die Zahlung 
der Studiengebühren und Sozialbeiträge. 
Die Studiengebühren werden jeweils zu Beginn des Semesters entrichtet. 
u neinschreibungen bzw. Einschreibungen durch zweite Personen erfolgen 
nicht. 
Angehörige des Lehrkörpers der Universität können sich gebührenfrei ein- 
schreiben. 
Eine Zweiteinschreibung ist nur erforderlich, wenn der Studierende in der 
Zweit-Fakultät eine Prüfung ablegen will. 
Die Einschreibungsgebühren betragen: 
A) 2000,— ffrs. für die Philosophische Fakultät, 
2000,— ffrs. für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, 
2500,— ffrs. für die Naturwissenschaftliche Fakultät (+ 1500,— ffrs. 
Kaution für Studierende des ersten Jahres und des Chemischen 
Institutes), 
Ffrs. für die Medizinische Fakultät, 
Ffrs. für das Berufspädagogische Institut, 
ffrs, für das Normalstudium am Dolmetscher-Institut, 
Ffrs. für jeden Anfängerkurs des Dolmetscher-Institutes (Deutsch, 
Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch). 
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