Full text: SS 1957 (0017)

Mitteilungen für Studierende 
Beginn des Sommer-Semesters 
Ende des Sommer-Semesters . 
Beginn des Winter-Semesters 
Einschreibungsfristen 
A. Immatrikulationen 
B. Rückmeldungen: 
Naturwissenschaftliche Fakultät und P. C. B. 
Philosophische Fakultät 
Juristische Abteilung 
Wirtschaftswissenschaftliche Abteilung 
Berufspädagogisches Institut . 
Medizinische Fakultät (in Homburg) 
Dolmetscher-Institut 
2. 5.1957 
31. 7.1957 
4. 11. 1957 
15. 3.—15. 5.1957 
2.5.— 3. 5.1957 
6. 5.— 8. 5.1957 
9. 5.—10. 5.1957 
13.5.—15. 5.1957 
17.5. v.20. 5.1957 
21.5.—22. 5.1957 
24. 5.—28. 5.1957 
Öffnungszeiten des Universitäts-Sekretariats 
Montag—Freitag von 9—12,30 Uhr; Samstag von 9—10,30 Uhr. 
1. Zulassung zum Studium, 
Die Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen Reifezeugnisses oder 
eines mindestens gleichwertigen Diploms sein (Ausnahmen: Dolmetscher- 
Institut und Kriminologisches Institut). 
U. Gasthörer, 
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann gestellt werden von Per- 
sonen, die mindestens das Äbschloßzeuanis der Untersekunda einer höheren 
Lehranstalt besitzen. Der Gasthörerschein berechtigt nicht zur Ablegung 
von Prüfungen. 
Hl. Immatrikulation. 
Die Immatrikulation erfolgt für das kommende Sommersemester grund- 
sätzlich in der Zeit vom 15. 3.— 15.5. 
Die Einschreibung und Entrichtung der Gebühren erfolgt persönlich, nach 
Abgabe der vollständigen Studienunterlagen, im Sekretariat der Univer- 
sität (Offnungszeiten: 9—12 Uhr, samstags 9—10,30 Uhr). Studierende kön- 
nen auf schriftlichem Wege beim Sekretariat der Universität ein Antrags- 
formular auf Zulassung zur Immatrikulation anfordern und erhalten nach 
Einsendung der erforderlichen Unterlagen und deren Überprüfung durch die 
Fakultät eine Anmeldebescheinigung. — Immatrikulationsanträge sind nur 
an das Sekretariat der Universität und nicht an eine Fakultät zu richten. 
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