Mitteilungen für Studierende
Beginn des Sommer-Semesters
Ende des Sommer-Semesters .
Beginn des Winter-Semesters
Einschreibungsfristen
A. Immatrikulationen
B. Rückmeldungen:
Naturwissenschaftliche Fakultät und P. C. B.
Philosophische Fakultät
Juristische Abteilung
Wirtschaftswissenschaftliche Abteilung
Berufspädagogisches Institut .
Medizinische Fakultät (in Homburg)
Dolmetscher-Institut
2. 5.1957
31. 7.1957
4. 11. 1957
15. 3.—15. 5.1957
2.5.— 3. 5.1957
6. 5.— 8. 5.1957
9. 5.—10. 5.1957
13.5.—15. 5.1957
17.5. v.20. 5.1957
21.5.—22. 5.1957
24. 5.—28. 5.1957
Öffnungszeiten des Universitäts-Sekretariats
Montag—Freitag von 9—12,30 Uhr; Samstag von 9—10,30 Uhr.
1. Zulassung zum Studium,
Die Antragsteller müssen im Besitz eines gültigen Reifezeugnisses oder
eines mindestens gleichwertigen Diploms sein (Ausnahmen: Dolmetscher-
Institut und Kriminologisches Institut).
U. Gasthörer,
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann gestellt werden von Per-
sonen, die mindestens das Äbschloßzeuanis der Untersekunda einer höheren
Lehranstalt besitzen. Der Gasthörerschein berechtigt nicht zur Ablegung
von Prüfungen.
Hl. Immatrikulation.
Die Immatrikulation erfolgt für das kommende Sommersemester grund-
sätzlich in der Zeit vom 15. 3.— 15.5.
Die Einschreibung und Entrichtung der Gebühren erfolgt persönlich, nach
Abgabe der vollständigen Studienunterlagen, im Sekretariat der Univer-
sität (Offnungszeiten: 9—12 Uhr, samstags 9—10,30 Uhr). Studierende kön-
nen auf schriftlichem Wege beim Sekretariat der Universität ein Antrags-
formular auf Zulassung zur Immatrikulation anfordern und erhalten nach
Einsendung der erforderlichen Unterlagen und deren Überprüfung durch die
Fakultät eine Anmeldebescheinigung. — Immatrikulationsanträge sind nur
an das Sekretariat der Universität und nicht an eine Fakultät zu richten.
-