Full text: WS 1948/49 (0001)

STUÜUDENTENSCHAFT. 
Die Umwandlung des saarländischen Hochschulinstituts zur Universi 
tät des Saarlandes bedingt für das kommende Studienjahr eine Neu- 
crganisation der Studentenschaft. Die Interessenvertretung der Stu- 
dentenschaft erfolgt nach Abschluß der Wahlen zum „Allgemeinen stu- 
dentischen Ausschuß“ (Asta) durch diesen Ausschuß und nicht mehr wie 
bisher duch das Büro des „Verbandes des saarländischen Studenten.“ 
„Allgemeiner studentischer Ausschuß der Universität des Saarlandes. 
Gliederung: 
Der Präsident 
‚tee 
Qiira 
Sekretär 
Kassenverwalter Kulturreferat — Dekan der phil 
Fakultät. 
Wahlen: Die Wahlen für das Komitee erfolgen 3 Wochen nach Beginn 
des Studienjahres. Jede Fakultät wählt zwei Vertreter in das Komitee. 
Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Vollversammlung aller 
Studierenden. 
Der Präsident ernennt den Sekretär und den Kassenverwalter. Die 
Benennung des Kulturreferenten erfolgt durch das Komitee nach An- 
hörung des Dekans der philosophischen Fakultät. 
Wahlordnung: Zur Wahl der Fakultätsvertreter hat jeder Studierende 
das Recht in der Wahlversammlung einen Kandidaten zu benennen. Die 
Benennung erfolgt geheim. Vereinigt ein Studierender fünf und mehr 
Stimmen auf sich, So gilt er als Kandidat. Die Benannten können die 
Kandidatur annehmen oder ablehnen. Für den Fall der Annahme ist der 
Kandidat verpflichtet sich vorzustellen und auf etwaize Fragen der 
Komilitonen zu antworien. 
Dasselbe gilt für die Wahl des Präsidenten mit der Ausnahme, daß 
zur Benennuns als Kandidat zehn Stimmen erforderlich sind. 
Anmerkung: Der Beitrag für das Studentenwerk wird nach erfolgter 
Immatrikulation für ein Jahr im voraus erhoben und beträgt 360 Frs. 
VERBAND SAARLÄNDISCHER STUDENTEN 
Der Verband saarländischer Studenten dient der Vereinigung aller 
Studierenden des Saarlandes und vertritt die Rechte und gerechten In- 
teressen der studierenden Jugend. Der Verband ist überparteilich und 
konfessionell nicht gebunden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.