STUÜUDENTENSCHAFT.
Die Umwandlung des saarländischen Hochschulinstituts zur Universi
tät des Saarlandes bedingt für das kommende Studienjahr eine Neu-
crganisation der Studentenschaft. Die Interessenvertretung der Stu-
dentenschaft erfolgt nach Abschluß der Wahlen zum „Allgemeinen stu-
dentischen Ausschuß“ (Asta) durch diesen Ausschuß und nicht mehr wie
bisher duch das Büro des „Verbandes des saarländischen Studenten.“
„Allgemeiner studentischer Ausschuß der Universität des Saarlandes.
Gliederung:
Der Präsident
‚tee
Qiira
Sekretär
Kassenverwalter Kulturreferat — Dekan der phil
Fakultät.
Wahlen: Die Wahlen für das Komitee erfolgen 3 Wochen nach Beginn
des Studienjahres. Jede Fakultät wählt zwei Vertreter in das Komitee.
Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Vollversammlung aller
Studierenden.
Der Präsident ernennt den Sekretär und den Kassenverwalter. Die
Benennung des Kulturreferenten erfolgt durch das Komitee nach An-
hörung des Dekans der philosophischen Fakultät.
Wahlordnung: Zur Wahl der Fakultätsvertreter hat jeder Studierende
das Recht in der Wahlversammlung einen Kandidaten zu benennen. Die
Benennung erfolgt geheim. Vereinigt ein Studierender fünf und mehr
Stimmen auf sich, So gilt er als Kandidat. Die Benannten können die
Kandidatur annehmen oder ablehnen. Für den Fall der Annahme ist der
Kandidat verpflichtet sich vorzustellen und auf etwaize Fragen der
Komilitonen zu antworien.
Dasselbe gilt für die Wahl des Präsidenten mit der Ausnahme, daß
zur Benennuns als Kandidat zehn Stimmen erforderlich sind.
Anmerkung: Der Beitrag für das Studentenwerk wird nach erfolgter
Immatrikulation für ein Jahr im voraus erhoben und beträgt 360 Frs.
VERBAND SAARLÄNDISCHER STUDENTEN
Der Verband saarländischer Studenten dient der Vereinigung aller
Studierenden des Saarlandes und vertritt die Rechte und gerechten In-
teressen der studierenden Jugend. Der Verband ist überparteilich und
konfessionell nicht gebunden.