Full text: WS 1948/49 (0001)

PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT 
Die Studienordnungen der philosophischen Fakultät der Universität 
des Saarlandes entsprechen in etwa den deutschen Ordnungen. Im Unter- 
schied zur deutschen Studienordnung für das Lehramt an höheren Schu- 
len‘ werden jedoch zwei Hauptfächer und ein Nebenfach gefordert. Ferner 
sind von den Studierenden Jahresabschlußprüfungen nach dem ersten 
und dritten Studienjahr in den jeweils gewählten Studienfächern abzu- 
legen. Nähere Einzelheiten hinsichtlich der Zusammenstellung von 
Fächern zum Staatsexamen oder zur Promotion werden von der philoso- 
phischen Fakultät im Zuge ihres weiteren Aufbaus bekannt gegeben. 
Der Ausbau der Fakultät durch Hinzunahme weiterer Fächer (Zeitungs- 
wissenschaft, Theaterwissenschaft, Sprecherziehung) sowie eine Aus- 
weitung der philosophischen Abteilung sind für das kommende Jahr 
vorgesehen. 
In einem planmäßig aufgebauten System von Gastvorlesungen werden 
drennende Probleme der verschiedenen Wissenschaftsbereiche von nam- 
haften Gelehrten der Hauptkulturländer behandelt werden. Die Gast- 
vorlesungen werden zum Teil so ausgewählt und geordnet sein, daß die- 
selben Wissensgebiete von verschieden denkenden Fachvertretern behan- 
delt werden. Über die übliche einmalige Gastvorlesung hinaus wird sich 
die Vorlesungstätigkeit einzelner auswärtiger Gelehrter über längere 
Zeiträume erstrecken. Die Gestvorlesungen sollen der Weckung geistiger 
Interessen und der wissenschaftlichen Förderung der Studenten aller 
Fakultäten, insbesondere aber auch der Wissensergänzung durch die im 
ersten Jahr noch nicht genügend vertretenen Fächer dienen.
	        
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