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angetastet habe, . Freilich sei zur würdigen Ausstattung der Anstalt
ein Staatszuschuß von ungefähr 1500 Talern erforderlich.
Auf den Antrag des Konsistoriums versprach das Ministerium,
die Erhaltung des Gymnasiums und den gewünschten Zuschuß
zu befürworten, in der Voraussetzung, daß auch die Stadt
Saarbrücken einen angemessenen Beitrag zur Unterhaltung der
Anstalt leiste, und ordnete eine eingehende Untersuchung des
Gymnasiums durch den Regierungs- und Konsistorialrat Küpper
in Trier an. Diese wurde in der Zeit vom 9. bis 11. November
1818 vorgenommen.
Die Anstalt hatte damals nur drei Klassen, von denen die
beiden unteren in je 2 Abteilungen zerfielen. In der untersten
Klasse hatten die Schüler wöchentlich je 6 Stunden Latein und
Französisch und je 2 Stunden deutsche Orthographie, Geographie,
Rechnen und Religion. Hierzu kamen in der zweiten
Klasse 2 weitere Stunden Latein und je 2 Stunden Naturkunde
und Geschichte. Die erste Klasse hatte 10 Stunden Latein, je
4 Stunden Französisch und Griechisch und 2 Stunden Hebräisch,
die übrigen Fächer mit der zweiten Klasse vereinigt. Für die
beiden oberen Klassen nach dem preußischen Lehrplan waren
keine Schüler vorhanden. Die drei gefördertsten Jünglinge,
welche Horaz, Tacitus und Homer übersetzt hatten, waren im
vergangenen Herbst zur Universität abgegangen.
Der wissenschaftliche Zustand der Anstalt konnte demnach
im Vergleich mit den preußischen Anstalten nur als unzu
reichend bezeichnet werden. Die Lehrer waren sämtlich zugleich
Geistliche und , versahen außer ihrem Schulamt noch
Pfarrstellen. Der Rektor Zimmermann war zweiter Pfarrer und
Superintendent der evangelischen Gemeinde Saarbrücken, der
Konrektor Schwalb war zugleich Pfarrer in Karlsbrunn, der
Subrektor Messerer war zweiter Pfarrer in St. Johann und der
vierte Lehrer Mügel war dritter Pfarrer in Saarbrücken. Da
die völlige Lösung dieses Verhältnisses für jetzt nicht ratsam
erschien, so wirkte Regierungsrat Küpper wenigstens dahin,
daß Schwalb von seinem Pfarramte in Karlsbrunn entbunden
wurde und sich ganz seinem Schulamte widmen konnte, und
daß die übrigen Lehrer durch ihre geistlichen Pflichten nicht
in ihrem Schulberuf gehindert wurden. Ferner ordnete Küpper
an, daß ein Zeichenlehrer, ein Schreiblehrer und ein Gesanpglehrer
angestellt wurden, daß die 2. Abteilung der 3. Klasse als
besondere 4. Klasse abgetrennt wurde, welche der preußischen