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Auf diese weitgehenden Pläne ging man jedoch höheren
Orts nicht ein. Zu eingehendem Berichte über die Zahl der
Lehrer und Schüler aufgefordert, meldete der Unterpräfekt am
11. Brumaire XI (29. Oktober 1802) dem Präfekten, daß in dem
Hause Nr. 148 der alte Direktor Kiefer einen einzigen Schüler
in Latein, Griechisch und Mathematik unterrichte; daß in dem
Hause Nr. 149 16 bis 17 Schüler den Unterricht des Professors
Wilhelm Kiefer in Französisch, Latein, Geographie, Mythologie
und Geschichte besuchten und daß in dem Hause Nr. 147
Johann Adam Messerer 26 Schülern die Lehren der Moral und
der Religion sowie die Elemente der deutschen und lateinischen
Sprache, die Geographie, die Geschichte und das Rechnen
mitteile. Die Summe der Schüler betrug also nur 44. Die
Sammlungen und die Bibliothek befanden sich in dem mit
Akten gefüllten Schulgebäude und waren ganz unzugänglich,
Am 5. April 1803 eröffnete der Unterpräfekt dem Maire von
Saarbrücken, daß die Schule so lange nicht zur &cole secondaire
erklärt werden könne, wie die Lehrer den Unterricht in
ihren Wohnungen erteilten; die drei Professoren sollten sich in
dem Schulgebäude zum Unterricht vereinigen. Es wurde beschlossen,
die in der Schule lagernden Akten nach Trier zu
senden, das Gebäude in Stand zu setzen und den Unterricht
hier abhalten zu lassen. Am 16. Dezember wurde ein
Verwaltungsrat (bureau d’administration) für die Schule gebildet,
der aus dem Unterpräfekten Borde, dem Maire von
Mandel (später S. Bruch), dem Prokurator Warnier, den
Munizipalräten Röchling und Rumpel und dem Rektor Kiefer
bestand. Sodann wurde ein Reglement für die Organisation
der Schule ausgearbeitet, und im Jahre 1803 veröffentlichte
Kiefer einen Prospectus in deutscher und französischer
Sprache über die nach dem Gesetz vom 19. Vendemiaire XII
organisierte Schule. Das Griechische wurde aus dem Lehrplan
gestrichen und nur noch im Lateinischen, Französischen
und Deutschen, sowie in Geographie, Geschichte, Mathematik
und Physik unterrichtet. Griechisch und Hebräisch erbot sich
der Rektor Kiefer privatim gegen Entgelt zu lehren... Der
Religionsunterricht beschränkte sich auf die christliche Moral.
Im Herbst und Frühjahr fanden Prüfungen und Aufnahmen
statt. Als Eintrittsgeld wurden 3 Fres. und ebensoviel als
monatliches Schulgeld’ bezahlt, das unter die Lehrer verteilt
wurde, es gab jedoch sechs Freistellen; für Fleiß und gute