Full text : Das Gymnasium zu Saarbrücken

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nicht. 1796 wurden alle Einkünfte des Stifts mit Beschlag belegt
 und damit den Lehrern das-Gehalt völlig gesperrt. Nachträglich
 gab die französische Regierung allerdings die Weisung,
den Gymnasiallehrern je 800 Fres. auszuzahlen, aber es wurde
ihnen der Wert aller Nutzungen aus Grundstücken des Stiftes
(Wohnung, Garten und Wiesen) abgezogen, und so büßten sie
einen großen Teil ihrer Bezüge ein. Der Rektor Kiefer hatte
bis zum 18. Februar 1798 folgende Rückstände: an Geld 923 fl.,
Weizen 35 Quart, Korn 216 Quart, Gerste 49'% Quart und
Hafer 124 Quart, dazu 65 Klafter Holz; die Verluste der andern
Lehrer waren dem entsprechend, Nachdem das Land 1797 an
Frankreich gefallen war, wurden alle Zehnten aufgehoben und
das Stift dadurch eines großen Teils seiner Einkünfte beraubt.
Erst als im Jahre 1803 die Verhältnisse des Stiftes wieder geregelt
 waren, wurde den Gymnasiallehrern ein Teil ihrer
Rückstände ausbezahlt und das Gehalt auf 1000 Fres. für den
Rektor und 800 Fres, für jeden Lehrer festgesetzt, Summen, die
bedeutend niedriger waren als die früheren Bezüge. Aber
auch die Schule selbst erlitt die schwerste Schädigung. Die aus
dem Brande des Schlosses im Jahre 1793 geretteten Akten wurden
in dem Schulgebäude untergebracht und dadurch die Unterrichts-
 und Sammlungsräume völlig gesperrt. Die Lehrer mußten
also den Unterricht wieder in ihren Wohnungen erteilen.
Da die Franzosen in dem Prüfungssaal des Waisenhauses
1795 ein Lazarett eingerichtet hatten, so fielen Redeakte und
Prüfungen fortan aus, und der Unterricht hörte somit auf, einen
öffentlichen Charakter zu tragen. Als der Prorektor Schmidt sein
Amt an der Schule niederlegte, um erster Pfarrer in St. Johann
zu werden, wurde seine Stelle nicht wieder besetzt, und es
blieben also nur der Rektor Kiefer, der Konrektor W. Th. Kiefer,
der Sohn des Rektors, und der Subrektor Messerer übrig.
Nach der Neuordnung des französischen Schulwesens
unterschied man Primärschulen (Volksschulen), Sekundärschulen,
in denen von Sprachen Latein und Französisch gelehrt wurde,
und Lyceen, die unsern heutigen Gymnasien entsprachen.
Das Saarbrücker Gymnasium sollte wegen seiner geringen
Frequenz in eine Sekundärschule verwandelt werden, die nach
dem Gesetz vom 11. Floreal des Jahres X der Gemeinde überlassen,
 jedoch der Aufsicht der Präfekten unterstellt werden
mußte. Die Verhandlungen über diese Umwandlung zogen sich
ziemlich lange hin. Am 13. Fructidor X (1. September 1802)
            
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