Full text : Das Gymnasium zu Saarbrücken

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thun. 3. Weil die Privatstunden bei H. Matern‘) etliche aus
der Schule ziehen, die wohl hineingehen könnten, obschon
andere deren sich bedienen möchten, die die Eltern zu brauchen
haben. E. H. G. haben hiebevor in einem Projekt gesetzt,
die praeceptores sollten tüchtige Kind zum Latein anhalten,
sie können aber die Eltern nicht dazu bringen. Mit Mühe hat
man etliche von den wenigen Declinanten dazu beredet, andre
habens nicht‘ annehmen wollen, wie denn ein Jeder seinen
Zustand (Beruf) betrachtet, und auch nur vier zur französischen
Stunde gehen. Item die praeceptores sollten notam linguae u.
morum wieder einführen, läßt sich aber nicht thun, da die
wenigsten latine reden könnten und in Kleidung die meisten
sehr schlecht, da doch nota morum dazu dienen soll, wo sich
die Jugend nicht recht angezogen, gewaschen, gekämmt usw.,
daß darüber bestraft würden, welches auch jetzt geschieht, so
dergleichen an einem Kinde befunden wird. Die Kinder haben
sie zwar nie zum Spielen ausgeführt, weil es nicht solche
subiecta, wie hiebevor gewesen, auch solches bei andern
Schulen nicht geschieht; vermeinen aber nichts versäumt zu
haben. Wie denn, die von hier auf Universitäten kommen, vor
andern Lob erhalten haben. Wenn ein Mittel wäre, daß das
Schulgeld aufgehoben und den praeceptoribus sonst eine Ergötzlichkeit
 dagegen gethan werden könnte, dürften mehr
Knaben zur Schul kommen. Dann doch praeceptores primae
classis nur von zwei Kindern, andere gegen ihnen mehr Vortheil
 haben. Stellen alles zu E. Gn. Verordnung.«
Der Graf machte unter andern folgende Randbemerkungen:
»Nota linguae u. morum ist bei allen Schulen bräuchlich
und hier bei jetzigen schlimmen Zeiten u. ungezogener Jugend
höchst nöthig. Wär am besten bei den Kleinern einzuführen;
jung gewohnt, alt gethan. Eltern zu erinnern, ihre Kinder zur
Sauberkeit zu gewöhnen, worauf auch praeceptores bei ihnen
Acht geben müßten.«
»Das Spazierengehen ist nicht zur bloßen Lust, sondern
zu Uebung der Sprachen anzusehen, daß die vocabula besser
behalten werden, als vom bloßen Memoriren ohne weitern
Brauch. «

Ferner verordnete der Graf am 4/14. September 1673:
»Demnach Unsere in Gott ruhende Vorfahren zu Gottes Ehre,

Er war 1668 von der Schule abgegangen und Hospitalpfleger geworden.
 (+ 1680.)
            
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