Full text : Das Gymnasium zu Saarbrücken

56 -

Korn zusammen. Da aber die gezeichnete Summe zur Bezahlung
 der zwei Lehrer nicht ausreichte, so mußte das
Fehlende aus dem Almosenstock in Saarbrücken, der Kirchenschaffnei
 und den Hospitalgefällen zugeschossen werden. So
mußte die Schule durch milde Beiträge unterhalten werden.
Über die Bedingungen, unter denen damals ein Lehrer
sich verpflichten mußte, werden wir durch die Berufungsurkunde
 für Christian Ametor vom 6. April 1658 unterrichtet:
»Er soll mit göttlicher Verleihung nach seinem besten Verstand
 und Vermögen die ihm anvertraute Jugend zur wahren
Gottesfurcht und aller Ehrbarkeit anleiten, in der lateinischen
Sprach, musica und arithmetica täglich vier Stunden informiren,
keine neue auctores ohne Vorwissen der Herren Scholarchen
einführen und den methodum, welchen sie ihm geben werden,
behalten, auch drei Jahr lang, wann ihm Gott das Leben so
lang fristen wird, von der Schul nicht auszusetzen sich verobligiren.
 Hingegen wird ihm des Jahres bewilligt an Geld
32 Gulden, quartaliter anticipando zu bezahlen, und von jedem
Kind des Jahres 1’/% Gulden. Und damit er solcher seiner
Besoldung desto versicherter seyn möge, so wird er, weil ohne
das für dibmal kein Diener solche Besoldung einzutreiben bestellt,
 solche selbsten zu holen hiermit angewiesen: nämlich
bei dem zeitlichen Meier zu Saarbrücken aus dem Spuldischen
Legato 8 Gulden 5 Batzen, bei dem zeitlichen Meier zu St.
Johann gleichfalls aus dem Spuldischen Legato 8 Gulden 5
Batzen, bey dem Wadgassischen Probst H. Samuel Bruchen
7'/2 Gulden,') bei Paul Beckers Witwe zu St. Johann von dem
Spuldischen Legate 4 Gulden, bei H. Joh. Thom. Bruchen
Hausfrau von dem Hirschbachischen Legato”) 5 Gulden; thut
33 Gulden 10 Kreuzer. Mehr wird ihm bewilligt 8 Malter
Frucht, halb Korn, halb Hafer, und sollen solche liefern Unserer
gnäd. Herrschaft Keller 5 Malter,°) Stiftsschaffnei St. Arnual
3 Malter.*) Zum dritten ist ihm versprochen in der Schule
freies Losament und dasselbige mit benöthigtem Tisch und
Stühlen, Bettlad, Bettung und Getüch zu fourniren und zu
» Die Hinterlassenschaft des Konrektors Ulner (+ 1635) war, da
sich keine Erben gemeldet hatten, zur Unterhaltung der Schule verwendet
worden, und aus dieser Erbschaft hatte der Probst 100 Taler entliehen.
% Eine Hospitalstiftung des Kanzlers Mathias von Hirschbach (1609).
3) Der Zehnte vom Grafenhof (Rodenhof) und Eschberg, der sonst
an das Stift geliefert wurde.
4) »Weil die Zehnten den Pfarrherrn assigniert.«
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.