Full text : Das Gymnasium zu Saarbrücken

K

3. Rektor Philipp Schröder (1613— 16353).
Über die Besetzung der Rektorstelle wurden längere Zeit
Unterhandlungen gepflogen. Am 1. Februar 1613 verhandelten
die Visitatoren im Hause des Oberamtmannes von Piesport mit
Johannes Reisenheim.') Dieser war bereit, das Rektorat anzunehmen,
 doch erschienen ihm drei Stunden täglich zuviel.
Die Schulbehörde war bereit, sich mit zwei täglichen Stunden
zu begnügen, aber trotzdem zerschlugen sich die Unterhandlungen.
 Schließlich wurde M. Philipp Schröder aus St. Goar”)
gewählt, der Ende August des Jahres 1613 in Saarbrücken eintraf,
Wir besitzen noch seine Bestallung, in der er verpflichtet
wird, die Schüler in der ungeänderten Augsburger Konfession,
in der wahren Furcht Gottes, sodann in guten Künsten und
Sprachen getreulich nach seinem besten Verstand zu unterrichten,
 zugleich auch bei dem ganzen Schulwesen gute Ordnung
 zu erhalten, und darauf zu achten, daß von seinen untergebenen
 collegis samt und sonders die anbefohlenen Stunden,
lectiones und exercitia treulich und fleißig versehen werden.
Beiderseits wurde halbjährige Kündigung ausbedungen. Am
20. Oktober hielt der neue Rektor seine Antrittsrede, worauf
zwei Schüler, Johannes Keller und Friedrich von Wolframsdorf,
 sich über die Wissenschaften vernehmen ließen und
schließlich Dr. Werner den neuen Rektor in sein Amt einführte.
 Schröder scheint wissenschaftlich tüchtig gewesen zu
sein und sich der Schule angenommen zu haben.
Die Klagen über unregelmäßigen Unterricht verstummten
jedoch zunächst noch nicht, wie folgende Notiz Dr. Werners
zeigt: »Acta 13. Dec. 1614 coram Dn, Past. Cellario, Rectore et
me in meo museo: Ist Rector erinnert, da Versäumnisse so
namhaft vorfallen, uns dessen zu berichten: serio nobis iniunctum
 esse officium visitationis et rationem tempestive a nobis
reposci a Generosissimo. Praeceptores seien an ihn, er an uns
gewiesen; soll sie zur Rede setzen, quoties quid negligant; da
es zuviel werde, uns solches nicht verchweigen, nos cogitaturos
 de emendatione. Necessarium fore, ut, quoad eius fieri
potest, singulis fere horis circumeat visum, qui praesentes sint
praeceptores in officio, qui non. Ipse: id sibi difficile fore causatus.
 Nos: si aperta saltem ianua videat, num praeceptor
x» Er erhielt 6 Gulden 16 Albus Zehrungskosten.
2 Er wird von Dr. Werner als Hassus bezeichnet, weil St. Goar in
der zu Hessen-Kassel gehörigen Grafschaft Katzenelnbogen lag.
            
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