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Stiftseinkommen, Renten, Gülten und Gefällen') jährlich und jeden
Jahrs besonder geliefert und verrechnet, solche Gefälle und
Intraden auch zu keinem andern Gebrauch, als worzu wir sie
in Crafft dieses Stifftungsbriefes widdemen und verweisen, angewendet
werden.
Dieses ist und soll seyn Unser wolbedächtige beständige
immerwährende Verordnung und Stiftung, zu welcher stet- und
Vesthaltung wir uns in Crafft dieses für uns selbst, unsere Erben
und Nachkömmling in allen und jeden obgesagten Punkten
versprechen und verpflichten bei unsern grävelichen wahren
Worten, trewen und Glauben, Inmaßen wir auch unsere geliebten
Söhne, Erben, Erbnehmer und Nachkömblinge bey Vermeidung
Göttlicher Ungnade und straffen hiemit zugleich wollen
erindert und verbunden haben, derselbigen gehorsam und getreulich
nachzukommen geloben und nicht wider, sondern dran
sein, daß solche unsere aus christlichem wolgemeintem Eifer
gethane Verordnung durch Ihren Vorschub inskünftige um so
viel mehr und eher zu fernerer Verbesserung und Erweiterung,
als Abbruch und Schmälerung gelangen möge, je mehr sie des
Almächtigen Gottes reichen und milden Segens sich zu erfreuen
und zu genießen begehren, Seind- der vätterlichen guten
Zuversicht, Sie werden dieselbige unsere Zuverläßige erinderung
in keinen Vergeß stellen, sonder zu gehorsamer Folg ihnen
angelegen seyn laßen. Zu Urkund und bekräftigung dieses
alles haben wir uns mit eigener hand unterschrieben und unser
Cammer Secret zu end anhangen laßen.
So geschehn zu Sarbrücken den zehenden Monatstag
Decembris, im Jahr unseres lieben Herrn und Erlösers Sechszehnhundert
und zwanzig,
(L. 5.1
Ludwig.«
Durch diesen Stiftungsbrief wurde 1. die bisherige Stadtschule
zur Lands chule erhoben und staatlicher Aufsicht unterstellt;
2. ihr Lehrziel durch Einrichtung von fünf Klassen
erweitert; 3. der evangelische Charakter der Schule festgestellt,
indem bestimmt wurde, daß die sämtlichen Lehrer,
damals fünf an der Zahl, der Augsburgischen Konfession angehören
sollten; 4. wurde die Schule finanziell gesichert durch
die Anweisung der Unterhaltungskosten auf die reichen Ein-»
Die Einkünfte beliefen sich nach Andreae im Jahre 1569 auf 649
Gulden 18 Albus, 168 Malter Weizen, 218 Malter Roggen und 280 Malter
Hafer.