Full text : Das Gymnasium zu Saarbrücken

nach Saarbrücken zu berufen; sie richteten auch nach Kellers
Zeugnis die verfallene Stadtschule wieder ein. Und hierin ging
die Bürgerschaft von Saarbrücken und St. Johann mit den Räten
des Grafen Hand in Hand. Gewiß war die Mahnschrift Luthers:
»An die Bürgermeister und Ratsherren aller Städte Deutschlands,
 daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen«
auch nach Saarbrücken gedrungen, und die Bürger beherzigten
das Wort des Reformators, daß die Sprachen die Scheide sind,
in der das Messer des Geistes steckt.
Am 23. Oktober 1569 wurde zwischen den beiden Städten
Saarbrücken und St. Johann ein Vertrag über den Neubau eines
Schulhauses geschlossen, aus dem wir erfahren, »daß die gemeinschaftliche
 Schule zu Saarbrücken durch die Nachlässigkeit
der Obervorsteher, Schul- und Lehrmeister in Abgang gekommen,
wodurch die Jugend in ungezogenes Leben geraten, was den
Einwohnern beider Städte wenig gefrommt, so daß sie ihre Kinder
entweder dem Verderben haben hingeben müssen oder sie mit
großen Kosten an andere Orte zu verschicken genötigt gewesen,
um nur die ersten Fundamente, den Donat und Grammatik, zu
lernen.« Es fehlte vor allem an einem ordentlichen Schulhaus;
die Städte beschlossen deshalb, »zum Nutzen für Arme und
Reiche einen dapfern, beiderseits Bürgeswechaften rühmlichen
Bau, wie es bereits im Werke stehe, zu vollführen.« Doch kam
es alsbald über das Verhältnis der Leistungen zum Zwist. Die
Bürger von St. Johann wendeten ein, daß sie bisher in Fronfuhren
 gegen die von Saarbrücken nie mehr als ein. Drittel
geleistet hätten und somit auch für die Schule nicht mehr zu
leisten verpflichtet seien. Durch den erwähnten Vertrag wurde
nun festgesetzt, daß beide Städte zu gleichen Teilen die Fronfuhren
 leisten sollten, obwohl Saarbrücken weniger Fuhrwerke
habe als St. Johann; in Zukunft jedoch solle St. Johann nur
ein Drittel zur Unterhaltung des Baues beisteuern. Dieser Bau
ging nur sehr langsam von statten. 1573 klagten Meier und
Gericht bei dem Grafen, daß das Geld, welches die Städte zum
Bau der Schule aufgebracht, an den Schulbaumeister Jakob
Arnual gegeben worden sei, um es auf Zins auszuleihen, daß
dieser aber nicht dazu gebracht werden könne, Rechnung abzulegen.
 Dieses Geld war durch eine Umlage aufgebracht
worden, die einen Gulden für jedes Haus betrug; etliche vom
Adel aber hatten sich geweigert, dazu beizutragen, worüber die
Städte ebenfalls klagten. Auch hören wir von einem Vermächt-
            
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