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Vertretung in Verhandlungen einzutreten. Der Stadtrat erklärte
aber, 1. daß die Erhaltung des Gymnasiums im Interesse der
Stadt und der Umgegend liege und daß es keinesfalls zugunsten
einer höheren Bürgerschule in seiner eigentümlichen
Bedeutung geschmälert oder gar aufgehoben werden dürfe;')
2. daß zur Vermehrung der Einnahmen dieser der Stadt sehr
werten Anstalt das bisherige Schulgeld von 10 Talern erhöht
werden möge und zwar in den beiden unteren Klassen auf 12,
in den mittleren auf 14 und in den oberen auf 16 Taler; 3. daß
statt der bisherigen Sexta eine Vorbereitungsklasse eingerichtet
werden möge, in welcher die Söhne der zahlreichen bemittelten
Eltern für das Gymnasium durch zweckmäßigen Unterricht in
den ersten Elementen vorbereitet werden könnten; 4. daß diejenigen
Schüler, welche für das höhere gewerbliche Leben bestimmt
seien, künftig statt des Griechischen einen gründlichen
Unterricht im Französischen und im Zeichnen empfangen, in
allen übrigen Fächern aber den Gymnasialunterricht beibehalten
möchten; 5. daß er zur Besoldung eines tüchtigen Lehrers
der französischen Sprache, welcher zugleich auch im Englischen
zu unterrichten imstande wäre, außer dem bisherigen
Zuschuß eine jährliche Summe von 500 Talern aus der Stadtkasse
bewillige; 6. daß er bei der Kgl. Regierung zu Trier
darauf antragen werde, daß der Stiftsfond von St. Yrnual aus
seinen reichlichen Überschüssen jährlich 300 Taler zur Besoldung
eines Zeichenlehrers hergebe.
Auf diese Vorschläge erging im Oktober 1834 die folgende
Verfügung, welche endlich Stetigkeit in die Verhältnisse des
Gymnasiums brachte:
»Um dem schwankenden Zustande, in welchem sich das
Ihrer Leitung anvertraute Gymnasium bisher befand, ein Ende
zu machen, haben wir die von mehreren Seiten aufgeworfene
Frage, ob eine rein wißenschaftliche Bildungsanstalt für Saarbrücken
und die Umgegend wünschenswerth sey, mit dem
dortigen Stadtrath einer sorgfältigen Erörterung unterworfen,
Da dieselbe entscheidende Gründe für die Beibehaltung des
Gymnasii ergab, so hat das Königl. Ministerium uns mittelst
Rescripts vom 16. August d. J. ermächtigt, daßelbe nunmehr
3) Eine höhere Bürgerschule hätte die Stadt aus eigenen Mitteln
unterhalten müssen, da in diesem Falle sowohl der Staatszuschuß von
1500 Talern als auch der Beitrag des Stifts (860 Taler) weggefallen wäre.