Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

1442 - 1464

37

1458. Nach dem Wadgasser Weistum weist der Schöffe das Kloster
als obristen Herrn — Amtleute setzen — Missethätige Leute vor Abt
zu stellen. — Jungk Regesten.
c. 1461. Zur Vollführung der Stadtbefestigungen in Saarbrücken
berwilligte das Kloster Wadgassen jährlich 300 Quadersteine durch seine
Unterthanen zu Ensheim in beide Städte abliefern zu lassen — ein
Servitut, das über 300 Jahre bestand, indessen oft längere Zeit unter—
hrochen wurde.
1462. Zwischen den Einwohnern von Wallerfangen und denen von
Lisdorf findet eine Vereinbarung statt über die Benutzung der Eichel—
frucht im Walde Schwarzmannshart längs des Weges nach Wallerfangen
nahte dem Holzwald und dem Bruche getegen. 1694 war das sogenannte
Lisdorfer Bruch Waldbestand.
1462 haben 4 Warnetsförster einen gewissen Tielmann zu Spurk in
der Herberge gefangen, der ihnen jedoch von des Abts Leuten wieder ent—
wältigt und vor des Abts Gericht gestellt und abgeurteilt worden.
Derartige Fälle finde ich mehrere verzeichnet, wo die Saarbrücker
Regierung in die Wadgasser Gerichtsbarkeit eingreift und missethätige
Leute des Wadgasser Gerichtsbezirks ergreifen und gegen Saarbrücken füh—
ren läßt.
1463 mrz. 25. (off vuser lieben frauwen dag concepcio). Die
Huder des Ingesiegels der Propstigen zu Saarbrücken bekenneu, daß vor
ihnen Elesgin, Symonts von Malstat seliger Sohn verkauft hat an Hein—
rich Ruregester (Burgesser?) einem Wollenweber und Bürger zu Saar—
brücken, Margreten fseiner Hausfrau und ihren Erben alle seine Erbschaft,
wo er geboren ist zu Dnesheim und zu Würtzbach und in den Bäu—
nen und Gerichten daselbst um 39 guter rheinischer Gulden. Original,
Pergament, 1 Siegel, deutsch, Archiv Wadg.
1463. Antonius überwies den Religiosen das Ungelt aus Lisdorf
und Ensdorf:; der Convent überließ ihm dagegen die 100 Gulden, die
Thilemaun von Beres, Pastor in Eschweiler, gestiftet und den Jehnten
in Eustorf, ausgenommen ein Schwein.
1464 —— Montag nach St. Katergen Tag. — Closgen von Mers—
weiler, Ruprecht von Schwalbach, Hans Biesen Rumpfer beklagen sich
beim Grafen, sie hätten Herrlichkeit, Gericht, Zehuden und Gulte in
Ousheim, sie hätten darin 1.Mayer und 3 Schöffen, sie hätten auch
heubt-Rechte daselbst, herr Anthon abt zu Wadgassen habe sie dariu ge—
ffört, auch habe er einen scheffen gesetzt als einer der ihren mit tod ab—
gegangen, bitten ihr Recht zu schützen. — Hierauf ist gekallet worden,
kommt der Abt gen Saarbrücken, mit yne davon zu kallen, — kommt nit
— yme zu schreiben und den. Tag zu setzen.
1464. Nach einem Weistum-Auszug teilt der Schöffe Wadgassen
zu: Bam und Mann, Zuch und fluck, alle Gericht und bußen; alle miß⸗
thetige Menschen richtet der Abt.
14604. Der Schultheiß von Saarbrücken hat einen Missethäter in
Spurk (bei Wadg.) gefangen und in Saarbrücken gehaugen. Dagegen
remonstriert der Abt, er habe Hochgericht; Schultheiß bestreitet es. Abt
wendet sich au Lothringen; dieses behauptet, Wadgassen läge in seinem
Herzogtum.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.