C. Chronik der Abtel Wadgassen.
1442.
beurkundet.
1458. Desgleichen zu Lisdorf und Ensheim.
Ein Jahrgeding der Abtei Wadgassen zu Lisdorf ist
Abt Antonins Jodocus od. Josse 1453? -1476.
Schon bei der vorhergehenden Wahl (1427) wurde er von dem
Grafen von Saarbrücken vorgeschlagen und kräftig unterstützt. Die Mönche
aber wollten ihn nicht anerkennen und wählten Philipp. Dadurch ent—
standen Streitigkeiten, und man sah sich genötigt, den General-Abt des
Ordens als Schiedsrichter anzurufen. Dieser schickte den Abt von Rup—
remp und den Propst von Kaiserslautern als Commissare nach Wadgassen,
die schließlich die Wahl Philipps II. bestätigten. — Rießen S. 132.
Damit stimmt ungefähr überein, was Bärsch dazu schreibt: „Anton
Jodocus oder Jost hatte sich schon bei Lebzeiten Philipps durch Hilfe des
Grafen von Saarbrücken dem Convent als Abt aufdringen wollen.“
Übrigens kann nicht genau festgestellt werden, wann der Abtswechsel
mit dem Vorgänger stattgefunden hat.
1453. Philippus gestorben — gewählt ohne Beachtung der vor—
geschriebenen Formen Antonius Jost. — Annales nach Jungk Reg.
1456. Der Ordensgeneral schickt zwei Commissare, welche die Wahl
cassieren — aber da Schwierigkeiten wegen des Grafen sich einstellen, den
Gewählten in sein Amt einsetzen. — Jungk Reg.
1458. Johanna die Gemahlin des Grafen Johann von Saarbrücken
bittet den Conpvent von Wadgassen nach Philipps Tode den Anton zu
wählen — Mittwoch vor St. Jorgentag.
1458. Ebenso schreibt Hans von Rittenhofen.
1458. Hans von Rittenhofen, nassanischer Rat, ist bei der Wahl
zugegen. Juugk Reg.
Außer diesem waren auch der Burggraf von Siersberg und Meyer
von Walderfingen zugegen, diese hätten sich jedoch der Sache wenig an—
genommen und seien auch nicht zur Rede gezogen worden. — Warum
kamen sie denn aber?
1458 apr. 21. Wadgassen schreibt au den Premontr. Vorstand,
ihr Abt Philipp sei gestorben, sie hätten im Beisein des Grafen von
Nassau und seiner Räte den Antonius, bisher Propft von Mertzingen,
ihren Mitconventnalen zum Abt gewählt, bitteun um Bestätigung und —
den Abt von Rodenkirchen und Propst von Lautern mit der Einsetzung zu
beauftragen. — Jungk Reg.
1458 apr. 21. Ebenso schreibt Johann, Graf von Saarbrücken an
denselben.
1458. Freitaz nach h. Kreuz-Tag. Der Graf von Saarbrücken
bittet den Erzbischsf von Trier, da der Vorstand von Premontré zuge—
stimmt, den Autonius zu confirmiren. — Jungk Reg.
1458. Nassau-Sgarbrücken hat den Wadgasser Hof in Woppers—
weiler auf 20 Jahre in Bestand genommen, Zweibrücken macht Ansprüche
darauf, und Hugel von Hunolstein behauptet, er sei sein Lehen. — Jungk.
1158. Die Leute in Onesheim haben vom Saarbrücker Amtmann
Knebel und dem Haus von Rittenhofen, um Wadgassen willen, Hilfe gegen
Fritsch von Geilheim erhalten — Junagk.