Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

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Chronik der Abtei Wadgassen

Währung und erhält 1396 von dessen Sohn Heinrich von Altorf zum
Pfand ein Haus in urbe St. Johaunn.
1395. Abt Philippus gestorben. Unter ihm war eine steinerne
Bisthrücke an Stelle der bis dahin hölzernen erbant worden. Die Ver—
pflichtung zur Unterhaltuug lag Wadgassen ob.
Abt Lambert von Forweiler. 1395—21404.
Mit diesem Abte zugleich wurde von einem andern Teil des Convents
Andreas von Zweibrücken gewählt. Dieser verzichtete aber gegen Zahlung
einer Abstandssumme von 400 Gulden und einer jährlichen Peusion, be—
stehend in 12 Florin u. 12 Malter Weizen, 8 Ohm Wein und ein Schwein
(wert 5 Gulden). Der Trierer Erzbischof, Werner von Falkenstein
(1388 —51418) genehmigte den Vergleich am 3. Mai 1400. 6Bärsch.)
Die Wahl wurde nämlich politisch start beeinflußt. Lothringen suchte
Einfluß zu gewinnen und glaubte unter einem geborenen Lothringer mehr
zu erreichen. Andererseits war Zweibrücken sehr bemüht, seinen Candida—
ten durchzubringen. Der Zwist dauerte bis 1400, alsdann der Zwei—
brücker resignierte.
1396. Coneman von Forbach verkauft seinen Zehnten in Nuß—
weiler an de Gersbach und dieser schenkt ihn dem Kloster. — Er
selbst wollte Administrator, dieser Capelle für seine Lebenszeit sein — nach
seinen Tode die Wadg. Abte. (Jungk Regesten).
1400 — Donnerstag nach frauwe assumpt. — Henneken von Al—
torf, genannt Wollschläger, und Frau Irmel schulden Wadgassen 100 Gul—
den, verpfänden ihren Hof in St. Johann bei der Kapellen, der der
Irmel Vater Simon von Bolchen, gen. Keßler, war. Johann, Dechant
von St. Arnuual untersiegelt — Orig. — (vergleiche oben 1395).
1400. Wahrscheinlich um sich dem Grafen gefällig zu erzeigen (sagt
A. Köllner J. S. 51), stifteten Anno 1400 Abt und Convent zu Wad—
gassen eine ewige Frühmesse in der Kapelle (Schloßkirche) zu Saarbrücken,
wozu Abt Lamprecht mittelst einer Summe von 500 Gulden ein jüährliches
Einkommen von 22 Gulden erkauft hatte.
1494. Auf Lambert von Forweiler, welcher 1404 gestorben, folgt
Abt Jean de Lutra (Kaiserslautern) 1404 1427.
1418. Schiedsrichterlicher Ausspruch des Abtes Johann von Wad—
gassen in Sachen des „vorsichtigen“ Gottfried Weber, Bürger zu Saar—
brücken — und Dechant und Capitel St. Arnual wegen einer von We—
bers Vorfahren gestifteten Messe zu St. Aruual, welche das Capitel ver—
säumt habe. — A. Köllner S. 66.
1418. Der Graf von Salm erklärt ein Haus in urbe Püttlingen
(Lothr.), welches das Kloster gekauft, für völlig abgabeufrei.
1418. Joh. Graf von Salm erlaubt den Bau einer Zehntenscheuer
und eines Hauses in der Stadt Püttlingen. (TDas Kloster stellte dort
einen Verwalter and.
1419. Der Erzbischof Otto von Trier erklärt, daß als weiland
Schoffried von Saarbrücken seinen Teil an Spiessen an Walraf von
Zweibrücken um 100 Gulden verkauft, des letzteren Sohn Eberhard dann
dasselbe mit den 100 Gulden um seiner und seister Altvordern Seelen—
            
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