O. Chronik der Abtei Wadgassen.
1309. Graf Walram von Zweibrücken stirbt und wird zu Wadgassen
beerdigt. Da er aber vom Dechant und Capitel zu Metz mit dem Kirchen—
bann belegt worden war, verlangten letztere, daß sein Körper aus der
Erde herausgeworfen werden solle, welchem sich jedoch Abt und Convent
widersetzten und an den Papst nach Vionne en Dauphiné appellierten,
worauf Untersuchung angeordnet wurde. (Köllner nach Krenmer pag. 157.)
1310 auf St. Matthias-Tag. Der Edle (armiger) Konrad, Sohn
des weiland Edlen Phielmaun von Grumbach, Mainzer Diözese, weiht
und bringt dar der Kirche der h. Maria zu Wadgassen seine geliebten
Kinder Heinrich und Elisabeth mit ihrem Allod und allen ihren durch das
Recht der Erbfolge zugehörigen Gütern in dem Dorfe, Bann oder Umkreis,
von Onesheim, Metzer Diözese, mit allem Zubehör und Anhaug, sowohl
an Menschen, Abgaben, Wäldern, Büschen, Zehnten, Renten, Gülten,
Häusern, Gärten, Feldern, Wiesen ete. ete. zum vollgültigen, ewigen,
ungestörten Besitz, dergestalt, daß die Mönche gehalten sein sollen, die vor—
genanuten Kinder in ihre Vormundschaft und Obhut zu nehmen, sie auf
ihre Kosten zu unterhalten und für sie zeitllebens ihren Bedarf an Nahrung
und Kleidung zu beschaffen und dieselben, wann sie das gesetzmäßige Alter
werden erreicht haben, anständig zu versorgen. Abschrift aus dem alten
Saalbuch fol. 74 verso 1310. Archiv Wadg.
1310. Gebrüder Heinrich und Nicolaus, Ritter von Thediugen,
schenken der deutschen Ordenskonithurei Saarbrücken ihre Güter zu Ens—
dorf und Liesdorf.
14310. Eberhardt von Zweibrücken-Bitsch verpachtet seinen Teil an
dem mit Wadgassen gemeinsamen Hofgute zu Burgalben mit Zustini—
mung seines ältesten Sohnes Simon diesem Gotteshause auf 20 Jahre
gegen einen jährlichen Zins von 30 Malter teils Korn, teils Hafer und
1 Pfund Heller.
1310. Heinrich von Thedingen setzt an die Stelle der Güter die er
bei dem vorerwähnten Tausch vom feb. 1. 1304 erworben hatte, das Dorf
Schwarzenholz als ein Lehen von Saarbrücken.
1311. Bulle des Papstes Clemens V. (1305— 1315), betreffend die
Vorbehaltsrechte des Klosters bei Besetzung einzelner Pfarreien mit Welt—
geistlichen.
1312. Zwischen Phylemann, Herr von Onesheim, Elisabeth seiner
Frau und deren Bruder Heinrich einerseits und dem Hospitalmeister zu
Wadgassen andrerseits wird ein Vergleich wegen der Allodien Hartungs
von Schwalbach geschlossen. Grentz.
1312. Mittwoch nach St. Jacob. — Heunemann, der Sohn des
verstorbenen Perin von Onesheim, sowie Petrus, Elisabeth und Gertrud,
seine Kinder bestätigen die Weihung der beiden Knaben, Söhne des Konrad,
des Schwagers Hennemanns samt den Erbgütern ihrer Mutter Elsa an
die Wadgasser Kirche bei Heimfall seines Lehens an Johann Bontont
und bei Inhaftuahme ihrer Person und Beschlagnahme ihrer Güter durch
die Grafen von Saarbrücken und Zweibrücken.
1313. Auf die Einkünfte der Fähre zu Werden weist Graf Jo—
hann J. von Saarbrücken der Abtei Wadgassen eine jährliche Rente von
b6 Pfund kleiner Turnosen an zur Abhaltnug eines Jahrgedächtnisses für seine
Mutter Margaretha, welche in der Kirche zu Wadgassen ihre Ruhestätte fand