H. Wadgassen unter Frankreich.
Am 30. November 1815 nahm der preußische Bevollmächtigte, der
Appellationsrat Matthias Simon, die Stadt Saarbrücken mit denjenigen
Ortschaften des Saardepartements, welche bis dahin noch zu Frankreich
gehört hatten, feierlich in Besitz. Am 2. Dezember 1815 übernahm der—
selbe Kommissarius auch die Stadt Saarlonis und alle übrigen Orte der
Cantone Saarlonis, Rehlingen und Sirck vom Moseldepartement, welche
Frankreich im zweiten Pariser Frieden abgetreten hatte. Die in Besitz ge—
nommenen Cantone und Ortschaften bildeten einen besonderen Administrations—
bezirk unter Simons Verwaltung in Saarbrücken bis zum 22. April 1816.
Nach der Bekannutmachung des Kommissarius vom 6. Januar 1816
wurde bestimmt, daß der Canton Saarlouis aus folgenden 6 Bürger—
meistereien bestehen sollte: Saarlouis, Wallerfangen, Fraulautern, Differ—
ten, Berns und Überherrn. — Lisdorf gehörte demnach zu Saarlouis,
Ensdorf zu Fraulautern. Zum Canton Rehlingen sollten ebenfalls 6
Bürgermeiftercien gehören: Rehlingen, Dillingen, Haustadt, Oberesch, Ihn,
Ittersdorf. — Die Bürgermeisterei Schwalbach gehörte in dieser Zeit zum
Canton St. Johann. Der Ort Griesborn aber zu Fraulautern.
In Folge der neu eingetretenen Organisation der Rheinprovinzen
wurden die Distrikte Saarbrücken und Saarlouis dem Bezirke der neuer—
richteten Regierung zu Trier zugeteilt, welche am 22. April 1816 ihre
Wirksamkeit begann. Die preußischen Besitzungen am Rhein wurden 1816 in
6 Regierungsbezirke eingeteilt, und zwar: Aachen, Koblenz, Trier (diese
drei bildeten das Großherzogtum Niederrhein), Köln, Düsseldorf und Kleve
(diese machten das Herzogtum Jülich-Kleve-Berg aus). Doch schon 1821
wurden die Regierungsbezirke Kleve und Düsseldorf in einen zusammenge—
zogen, und 1824 verschmolzen die beiden Provinzen in die eine Rheinprovinz.
Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so erfolgte die Neuordnung
der Bistümer erst durch die Bulle Pius VII. vom 16. Juli 1821,
welche bis heute die Grundlage für die kirchliche Organisation im großen
geblieben ist. Aber schon am 4. März 1817 wurden die bisher zum
Bistum Metz gehörigen, jetzt preußischen Pfarreien an die Trierer Diöcese
überwiesen, und unterm 25. August 1818 erhielt die Überweisung die
päpstliche Genehmigung.
So haben wir jetzt die Herrschaft Wadgassen entstehen und unter—
gehen sehen; sie teilte das Schicksal so vieler Kleinstaaten, die nach ihrer
Auflösung oder dem Verlust ihrer Selbständigkeit größeren Staatssystemen
untergeordnet wurden und heute in ihrer früheren Gestalt und Bedeutung
kaum noch richtig zu erkennen sind. Die neuen Verhältnisse brachten un—
serer Gegend das Glück, dem mächtigen Preußenstaate untergeordnet zu
werden, deren Herrscher gerade für die Saargegend von der größten Be—
deutung geworden sind, indem sie diesem Grenzbezirke gegen die so häufig
wiederholten Einfälle und Verwüstungen unserer westlichen Nachbarn end—
lich den seit Jahrhunderten ersehnten wirkungsvollen Schutz brachten, unter
dessen ungestörter Sicherheit jegliche Wohlfahrt des Volkes gedeiht und
dankbare Herzen in Liebe und Treue ihrem Könige entgegenschlagen.
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