Die Zelt von 1789 -1815. (Verwaltungsmaßnahmen im Saardepartement.) 5097
tonen streuge darüber zu wachen, daß keine Prozession mit Vortragung
von Fahnen und Krenzen statthabe; kein Priester in Amtstracht auf der
Straße erscheine, es sei zu welchem Zwecke es wolle, noch einer Leichenbe—
gleitung beiwohne, als in Civilkleidern.
27. September. Die Pfarrer aller Confessionen werden angewiesen,
die sogenannten Kirchenbücher, d. h. die Geburts-, Heirats- und Sterbe—
register auf den Mumicipalitäten abzuliefern, welche fortan diese Akten
aufzunehmen, beauftragt werden.
1. November. Das Singen bei Leichenbegleitungen ist verboten.
Die Beerdigung ist ein lediglich bürgerlicher Act und ist kein Unterschied
im äußeren Ceremouiell gestattet.
214. November. Axrôté der Centralverwaltung über die Primair—
Schulen.
16. Dezember. Die Jury d'Iustruction beruft alle Elementarlehrer
nach Saarbruͤcken, um sie einer Prüfung zu unterwerfen.
21. Dezember. Streifzug im ganzen Departement gegen Vagabunde
uud Ablieferung aller Flinten, Waffen und Munition, welche sich in den
Händen der Einwohner befinden.
24. Dezember. Alle öffentlichen Arbeiten und Verkäufe an den De—
raden sind verboten. Feste, Bälle, Schauspiele und Belustigungen an den
sogenannten Sonntagen sind untersagt. Die Ausübung des Cults im
Junern der betreffeunden Gebäude ist unbehindert. Die Central-Verwal—
tung wird Maßregeln treffen, alle veralteten Gebräuche und Gewohnheiten,
wie Verehrung gewisser Statuen, Anzündung von Lichtern vor denselben,
abzuschaffen.
8. Januar 1799. Die Central-Verwaltung zu Trier, in Erwägung,
daß die Feierlichkeit der Nationalfeste nicht genug durch äußerliche Zeichen
kundgegeben werden kann, um das Volk einzuladen, daran teilzunehmen
— beschließt: Daß jedes Nationalfest durch Aufpflanzung der dreifarbigen
Fahnen auf den Türmen angekündigt werden soll. Beamte und gute Bürger
haben ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken. (Verzeichnis der Feste,
welche zu feiern befohlen wurden: 22. September, Fest der Gründung
der Republik 1792. — Fest der Hinrichtung Ludwig XVI., 21. Januar
1793. — Fest der Vereinigung mit der Republik 19. Februar 1798.
— Fest der Volkssouveränität, 20. März. — Fest der Jugend, 30.
März. — Fest der Eheleute, 29. April. — Fest der Dankbarkeit, 30.
Mai. — Des Ackerbaues, 28. Juni. — Fest der Zerstörung der Bastille,
14. Juli 1789. — Fest der Freiheit, 27. und 28. Juli. — Fest des
10. August 1792. — Fest des Alters, 27. August. — Fest des 18.
Fructidors V., 5. September. — Trauerfest wegen Ermordung der Gesand—
den, 28. April 1799. — Leichenfeier des Generals Joubert, 2. Dezember.
13. März 1799. Cirkular, betreffend die Fixaton des Wertes von
dem Papiergeld, welches in den Cantonen circuliert.
10. Mai 1799. Schommer, Ex-Mönch des Wadgasser Klosters,
welcher zu Kléeinblittersdorf, später zu Emmersweiler, die Functionen eines
Pastors verrichtet, wird bei der Central-Verwaltung denunciert wegen an—
geblichen fanatischen Reden, seinen Haß gegen die Republik und vorhaben⸗
der Emigration — und verhaftet. Der Commissair vom Canton Arnual be—
richtet zu seinen Gunsten, erklärt die Beschuldigung für reine Verleumdung,