Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Zeit von 1789 -1815. (Occupatiomdes linken Rheinufers.) 595

his am 8. August die Franzosen die österreichischen Verschanzungen bei
Pellingen erstürmten und nun Trier nicht mehr zu halten war. Noch in
derselben Nacht zogen sich die Deutschen aus der Stadt zurück, und am
9. August erschienen die ersten französischen Reiter-Patrouillen in Trier;
abends zwischen 53 und 6 Uhr hielt General Morant seinen Einzug. In
seinem Gesolge befanden sich die berüchtigten Kommissarien, welche unum—
schräukte Gewalt über alles hatten, die Volks-Repräsentanten Goujon und
Bourbotte. Letzterer legte dem Erzstift, „da es eine gute Milchkuh für
die republikanische Armee sei“, eine Contribution von 3 Millionen Franken
auf, zu verteilen auf die Reichen und die Geistlichkeit.
Am 1. September 1794 war bereits das ganze Erzstift Trier in den
Händen der Franzosen. Trotz der beiden siegreichen Treffen bei Kaisers—
lautern am 23. Mai und 20. September 1794 mußten sich die Deutschen
schließlich doch über den Rhein zurückziehen, sodaß gegen Ende 1794 die
Franzosen Herr des linken Rheinufers waren. Der Friede zwischen Frank—
reich und Preußen zu Basel am 5. April 1795 hatte den Rückzug der
pdreußischen Heere zur Folge.
Der Fürst Heinrich von Saarbrücken starb am 27. April 1797.
Die von ihm nachgelassenen Saarbrückschen Lande oder vielmehr die An—
sprüche auf dieselben fielen an Karl Wilhelm, Fürst zu Usingen, ein
Bruderssohn des Fürsten Wilhelm Heinrich von Saarbrücken. — Durch
die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich im Reichsfriedens—
kongreß zu Rastadt (11. März 1798) verloren die Saarbrückschen Lande
ihre seit 700 Jahren gehabte Selbständigkeit, und Fürst Karl Wilhelm
von Usingen wurde für den Verlust derselben mit ansehnlichen Gebieten
auf dem rechten Rheinufer entschädigt.
Nach der Occupation des linken Rheinufers durch die Franzosen
wurden sofort alle bestehenden Autoritäten und Behörden aufgelöst. Es
mußten daher neue constituiert werden. Am 19. April 1795 wurde zu
Trier eine Bezirksverwaltung eingerichtet und deren Bezirk in 7 Kantone
geteilt. In den Gemeinden hatte eine Municipalität, aus Bürgermeister
und Beigeordneten bestehend, die Verwaltung zu führen. Außerdem wurde
in Trier ein Obergericht, aus J Richtern bestehend, constituiert. Alle
diese Behörden, in Trier am 29. April 1795 feierlich eingeführt, sollten
unter Aufsicht eines Agenten der Republik stehen.
Durch diese Anordnung, in deren Folge statt der bisherigen Landes—
Behörden sich Menschen der Geschäfte bemächtigten, welche die Verhältnisse
nicht kannten, entstand Stockung im Geschäftsgange, Unordnungen, Er—
pressungen und Verwirrung in allen Teilen der Verwaltung.
Dies veranlaßte den commandierenden General der Sambre- und
Maaß-Armee, L. Hoche, zu verfügen, daß alle französischen Verwaltungen
mit dem 21. März 1797 ihre Amtsverrichtungen wieder einstellen, an die
Stelle derselben aber und um ihr Verfahren zu untersuchen, eine aus fünf
Mitgliedern bestehende Mittelskommission niedergesetzt werden und die
alten Regierungsbeamten und Gerichtshöfe ihre Thätigkeit wieder antreten
follten. Der Sitz der Mittelskommission war Bonn.
Der letzte Präsident dieser Kommission war Shee, welcher am 22.
Dezember 1799 von den in Folge der Revolution vom 9. November 1799
ernannten Konsuln, welche Frankreich die vierte Verfassung gaben, zum
            
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