W
II. Wadgassen unter Frankreich.
Teil der Wadgasser Güter erworben und Zzwar das heutige Fabrikf—
gelände allein (der Name Boudier wird allerdings auch noch nach
dieser Zeit hier genannt) und den sogenannten Hof in Gemeinschaft
mit einem Herrn Steitz aus Trier, welche die Wirtschafts- und au—
stoßenden Wohngebäude unter sich teilten und zwei solbständige
Gutsverwaltungen hierselbst einrichteten; auch an der Stelle der
friiheren Klostergebäude wurden Scheunen und Stallungen errichtet,
wovon einige Andeutungen noch erhalten sind.
In der Revolutionszeit wurde Wadgassen mit Werbeln und
Spurk der Gemeinde (conwmune) Schaffhausen zugeteilt, mit welcher
Municipalität zunächst auch die Munigipalität Hostenbach vereinigt
wurde, sodaß Schaffhausen jetzt der Mittelpunkt der genannten Ort—
schaften für die bürgerliche Verwaltung bildete. Der vollziehende
Standesbeamte in Schaffhausen, der sich eine Zeit lang officioer
public, später abwechselnd mit dieser Bezeichnung auch agent nativ—
nale und endlich nur noch maire nennt, war ein vom ganzen Ge—
meinderat dazu erwähltes Mitglied desselben. Er war mit dem
bisherigen klösterlichen Meyer nicht identisch, denn am 4. Prairial
an II erscheint in den Akten ein Zeuge Nikolaus Luxemburger,
Meyer in Schaffhausen. Die ersten Register sind kotiert und para—
phiert von dem Administrator Naigeon aus Saarlouis für das
Jahr 1793, datiert: Saarlouis den 20. October 1799. Zum Jahr
VII der Republik ist das Sterberegister auffallender Weise paraphiert
„par nous président de l'administration municipale du canton d'überherren,
Dep. de la Moselle“, datiert: Uberherrn, den 18. Vende—
miaire an VI, gez. May. Im folgenden Jahre wurde Schaffhausen
wieder von Saarlouis aus administriert. Von 1800) bis 1810 hatte
Hostenbach ein besonderes Standesamt.
Die kirchlichen Standesregister beginnen erst wieder mit dem
Jahre 1803. Da aber die ersten 16 Blätter des Registers fehlen,
so kann man, nach dem Umfange der Akten zu schließen, den Au—
fang auf das Jahr 1801 (Zeit des Concoördats 8. Juli 1801) zurück—
legen. Bis zu diesem Zeitpunkte scheint der Gottesdienst ganz unter—
drückt gewesen zu sein. Wadgassen hatte allerdings noch einen
Klostergeistlichen, den Herrn Pierre Lorrain, ein Verwandter der
Familie gleichen Namens in Schaffhausen. Dort mag sich der Herr
Pastor auch aufgehalten haben; zur Zeit der Priesterverfolgung
durfte er sich selbstverständlich nicht blicken lassen, um so weniger
als er den Eid auf die Constitution nicht geleistet hat. Priesterliche
Handlungen durften nur im geheimen vorgenommen werden. Die
Abteikirche durfte auf keinen Fall wieder benutzt werden, obwohl die
eigentliche Pfarrkirche schon seit 1778 in Schutt lag. Die Pfarreinge—
fefsenen versäumten es, Eigentumsrechte auf die Abteikirche geltend zu
machen und sollen sogar einen angebotenen Kauf derselben zum Preise
von 100 Louisd'or aus dem Gründe ausgeschlagen haben, weil sie
die Kosten der Unterhaltung nicht tragen zu können vermeinten.
Trotzdem fand der Gottesdienst der Pfarrei, welche in dieser
Zeit nach dem Mittelpunkte der bürgerlichen Verwaltung Echaff—
hausen) benannt wurde, immer in Wadgassen statt. Hier lag um