Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Die Zeit von 1789- 1815.

575

Depensier der Abtei Wadgassen, welche nach Vorlesung ihrer Erklä—
rungen über ihre Güter und Einkünfte, die sie im Auslande () be—
sitzen, behaupten: Die vorgebrachten Erklärungen und Aufstellungen
seien gewissenhaft, wahrheitsgemäß und aufgestellt in Verfolg des
Dekrets der Nationalversammlsung vom 21. —?. Sie erklären außer—
dem, keine Keuntnis davon zu haben, daß weder direkt noch indirekt
irgend ein Titel, Papiere, Mobilier oder Buch, Manuseript oder
Archivale, welche die Abtei betreffen, bei der Aufnahme unberücksich—
tigt geblieben sei. Eine Nachweisung der Archivalien hätten sie ge—
liefert durch Vorlage eines Invenkars, in welchem alles aufgenom—
men ist, wopon wir Akt gegeben haben unter den Vorbehalt wie
in den früheren Aufstellungen. Gegenwärtige Aufstellung ist para—
phiert worden durch den Procureur des Klosters und durch den Pro—
cureur Sindic.
Wadgassen am genannten Tage.
F. Bordier abbe. P. Schinitt proe. F. Ilaas depens.

Barrault. T. Altmayer proc. dindie.
Bruno. Fiscal. Prant- fils
N. N. (2) Secretär.

Der Abt Bordier trug seine Protestation zum Tirektorium des
Moseldepartements, welches darauf durch Verfügung vom 6. October
1799 dem Distrikt von Saarliber (Sdarlouis) verbot, die Güter
Mobilien und Immobilien) dieser Abtei anzugreifen und die An—
vendung der Militärgewalt mißbilligte, welche die Commissäre bei
Aufstellung des Inventars ins Werk gesetzt hatten. Als dann nach
einiger Zeit dasselbe Distrikt gegen die Abtei wegen Verschleuderung
ihrer Guͤter einschreiten wollte und sich vom Departementsdirekto—
rium die Genehmigung dazu erbat, weil ihm wegen des Beschlusses
bom 6. October die Hände gebunden seien, so erließ das Departe—
ment am 29. November desselben Jahres eine neue Verfügung des
Inhalts, der Abtei von Wadgassen die Verwaltung ihrer Güter zu
lassen, es habe die Unterstellung unter die Aufsicht des Distriktsdi—
cektoriums nicht gewollt, weil es nicht geglaubt hat, daß diese Abtei
den Gesetzen in Betreff der geistlichen Güter sollte unterworfen wer—
den. Am 19. Januar 1791 hatten sich die Veräußerungs-, geist—
lichen und diplomatischen Komitees der konstituierenden Versammbung
mit der Reclamation der Mönche von Wadgassen zu befassen, und
sie entschieden einstimmig, daß sie keine Veranlassung mehr hätten
über diese Reclamation zu beschließen, welche den Arrétés des De—
partementsdirektoriums vom 6. October und 29. November zur Un—
terlage gedient habe. Am 10. Februar 1791 erhielt das Departe—
ment durch Brief von Bürger Lavie Keuntnis von jenem Ausspruch
und beeilte sich nun, den Verkauf der Wadgasser Güter freizugeben.
Die Religiosen aber gaben sich die größten Anstrengungen, um
auch diesem Beschlusse zu entgehen. Sie suchten Hülfe und Für—
sprache sowohl bei dem Fürsten Ludwig von Saarbrücken als auch
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.