568 6. Kriegsereigunisse ꝛc. in Anlehnung an die Geschichte der Saarbrücker Grafen.
richtigung lag auch im Interesse des deutschen Reiches und wurde vom
Kaiser lebhaft unterstützt.
Diese Angelegenheit wurde jedoch erst dann lebhafter betrieben, als
gegen das Lebensende des Königs Stauislaus (23. Febr 1766) Ludwig XV.
in den definitiven Besitz von Lothringen trat. Durch seine guten Be—
ziehuugen zum französischen Hofe hatte es Wilhelm Heinrich zuwege ge—
bracht, daß der beregte Grenzregulierungsvertrag am 15. Februar 1766
zu Bockenheim mit Frankreich abgeschlossen wurde. Außer dem erwähnten
Gebietsanstausch, wurden auch in der Grasschaft Saarwerden viele Ort—
schaften und Berechtigungen gegenseitig ausgewechselt, die uns jedoch nicht
genug interessieren, um sie namhaft anzuführen.
Die deutsch-französische Grenzlinie, wie sie jetzt entstand, nachdem auch
alle lothringischen Orte an der Saar französisch geworden, ist in der Haupt—
sache dieselbe, wie sie Krohn für das Jahr 1792 beschreibt (siehe Abschnitt P
S. 487). Die Abtei Wadgassen war also jetzt französisch geworden, nur
die Orte Bous und Ensheim blieben deutsch und gehörten noch wie früher
zu Saarbrücken. Die Saarbrücker Landesherrlichkeit über die Abtei Wad—
gassen hörte aber jetzt auf und war mit dem Tage des Vertrages an
Fraukreich übergegangen
Unter dem Fürsten Wilhelm Heinrich ist auch die Rede von Saar—
brücker Regimentern. Im Jahre 1768 bewilligte ihm Ludwig XV. wegen
der Ausgaben, die er für seinen Dienst im letztverwichnen Krieg gemächt
hatte, eine jährliche Subsidiensumme von 100 000 Livres auf sechs Jahre.
Dazu bemerkt Köllner: „Wir verstehen hierunter die Regimenter, welche
Wilhelm Heinrich in verschiedenen Zeitpunkten für den König errichtete,
deren Zahl sich 1766 auf fünf belief; sowie die Erlaubnis, in seinen
Landen Truppen werben zu lassen.“ Aus der oft genannten Schrift von
Dr. Krohn erfahren wir, daß zwei, ja manchmal fünf Saarbrücker Regi—
menter in der französischen Armee standen. Ein Saarbrücker Regiment
marschierte zuerst in Frankfurt ein, als diese Reichsstadt 1759 von den
Franzosen überrumpelt wurde, Nassau-Kavallerie und Nassau-JInfanterie
hießen die 2 Regimenter im französischen Solde. Von einer selbständigen
Verwendung dieser Regimenter seitens der Fürsten zum Schutze ihres Lan—
des in Kriegszeiten ist jedoch nirgendwo die Rede. In Saarbrücken unter—
hielt später Fürst Ludwig sowohl wegen des Kreiskontingents als zu seinem
Vergnügen, ein Bataillon Infauterie und eine Schwadron Reiter, auf deren
Uniformierung, Bewaffnung und Exercitium er alle mögliche Sorgfalt
verwendete.
Fürst Wilhelm Heinrich starb am 24. Juli 1768. Ihm folgte sein
Sohn Ludwig von 1768 bis 1794 und nach dessen Tode der Fürst Heinrich
als der letzte bis 1797. Wir werden wiederum auf die Ereiguisse in
Saarbrücken zurückkommen, sind aber jetzt veranlaßt, uns mehr mit Frankreich
zu beschäftigen, dessen Könige nun Wadgassens Schutzherrn geworden sind.