Gräfin Eleonora Clara von Hohenlohe. 1677 — 1709. 555
„1691 wurden von den Franzosen weiter gefordert: 2000 Rationen
fourage vor subsistence derr officiers in Grafschaft. Davon mußten
liefern an — —— ZDtfroh — Haber:
Buß 100
Hostenbach 4 50
Ensheim 50 65
1694 wurden 4698 Pfund (Gontribution) gefordert vor die franzöfi—
schen Truppen in der Grafschaft;
von Buß 217 Pfd. 10 St.
Hostenbach 108, 15 472 Pfund.
Ensheim 145,, 1598,
1695: desgleichen 434) Pfund — Ustensilles (für Küchenbedarf);
davon: Buß 235, Hostenbach 182, Eusheim 234 — 651 Pfund.“
1696: desgleichen 2471 Pfund vor Ustensilles
davon: Buß 105, Hostenbach 64, Eusheim 87 — 256 Pfund.
1697: 48660 Pfund von dem französischen Intendauten auf die
Grafschaft gelegt. Davon entfielen auf:
Bus 205, Hostenbach 131, Ensheim 175 — 511 Pfund.“
Für unsere Geschichte ist besonders der Artikel IV. des Riswicker
Friedensvertrages von Juteresse, den wir daher wörtlich auführen wollen:
„Absouderlich sollen Sr. Kaiserlichen Majestät und dem Reich und
deren Ständen und Gliedern von Sr. Allerchristlichsten Königlichen
Majestät, alle und jede, sowohl Zeit währenden Krieges und thätlicher
Weise, als auch die unter dem Namen der Union oder Reunion ein—
genommenen Orte und Gerechtigkeiten, welche außerhalb dem Elsaß
gelegen, oder in der von den französischen Abgesandten vorgezeigten
Reunions-Specification begriffen sind, wieder eingeräumt werden, und
hingegen was die Kammer zu Mes und Besancon, wie auch was das
Conseil zu Breisach decrediert und declariert, aufgehoben und vernichtet
seyn; auch soll alles in vorigen Stand gestellt werden, wie es vor der
Finnahme, Union und Reunion gewesen, welche keineswegs künftig
mehr beunruhigt werden sollen; doch daß die römisch-katholische Re—
ligion in denen solchergestalt abgetretenen Orten in dem Stand, wie
sie itzo ist, bleibe.“
So wurde denn die Grafschaft Saarbrücken und das Herzogtum
Lothringen ihren eigentlichen Herren wiedergegeben. Dadurch wurde nun
Saarlonis, welches mit einem Umfang von nur Meile bei Frankreich
verblieb, gänzlich vom Mutterlande getrennt, welcher Umstand den Verfali
des früheren Wohlstandes dieser Stadt zur Folge hatte.
Gemäß dem 33. Artikel sollten die Festungswerke der Orte Mont—
Royal, Trarbach, Kirn, Ebernburg, Bitsch und Homburg geschleift werden
und nie wieder auferbaut werden können.
Gräfin Eleonora Clara hatte unter diesen Drangsalen die vormund⸗
schaftliche Regierung bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes Ludwig Crato
geführt und hierauf, während derselbe in Kriegsdiensten abwesend war, die
Landesverwaltung noch eine Reihe von Jahren unter ihrer Aufsicht be⸗
halten. In allen Gefahren zeigte sie eine unerschroclene Ausdaner, und