Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

GBräfin Eleonora Clara von Hohenlohe. 1677-541709. 551

daß sie, wenn es dem königlichen Procurator so beliebt hätte, dem Könige
den ganzen Erdkreis würden zuerkannt haben. Man achtete hierbei nicht
auf frühere Verträge, Käufe, Tausch-Verhandlungen u. dgl., sondern zog
alles ein, was früher, selbst vor undenklichen Zeiten, einmal den Bischö—
fen zugehört hatte oder doch haben sollte. Die reunierten Distrikte wurden
hierauf in Besitz genommen, insoweit dieses noch nicht geschehen war, da
die Franzosen noch beinahe das ganze linke Rheinufer völlig in ihrer Ge—
walt und starke Armeen auf demselben aufgestellt hatten. — Auf diese
Weise wurden mit Frankreich vereinigt, im Westrich: die Graf- und Herr—
schaften Saarbrücken, Ottweiler, Homburg, Saarwerden, Zweibrücken,
Bitsch, Finstingen und Lützelstein — von dem Erzstifte Trier: die Amter St.
Wendel und Blieskastel, das Nalbacher Thal, die Herrschaften Dagstuhl
und Oberstein, der Eberswald im Amte Grimburg, das Amt Merzig und
der ganze untere Saargau, nebst einigen zur Abtei Prüm gehörigen Ort—
schaften an der Maas. Anf dem Hictsrücken wurden reuniert die Graf—
schaften Sponheim und Veldenz, Birkenfeld und Trarbach ꝛe. Des—
gleichen wurden angezogen eine Menge Ortschaften und Herrschaften im
Elsaß und in der Pfalz..
Von Lothringen wurde eine Unzahl von Graf- und Herrschaften los—
gerissen und reuniert, denn obgleich Ludwig XIV. das ganze Her—
jogtum schon seit 1670 in gewaltsamem Besitz hatte, so verschmähte er
dennoch nicht, sich die in Anspruch genommenen Lehenstücke auf eine angeb—
lich gesetzliche Weise zusprechen zu lassen.s) Unter diesen bemerken wir
als die hauptfächlichsten Orte Nanzig, Luneville, Epinal, die Grafschaft
Vaudemont, die Herrschaften Commerch, Apremont, Homburg, St. Avold,
Blamont, Salm, Saarburg, Dienze, Marsal, Saarwerden, Bockenheim,
ZSaaralben, Saargemünd, Hessen-Puüttlingen, Falkenberg, Forbach, Berus,
Wallerfangen, Siersberg und das Amt Tholey oder Schaumburg — wo—
durch beinahe auf einmal ganz Lothringen reuniert wurde.
Auf gleiche Weise verfnhren die übrigen Kammern. Binnen kurzer
Zeit hatte demnach Ludwig XIV. einige hundert Städte, Grafschaften,
Herrschaften und mehrere Tausend Dörfer unter dem Scheine des Rechtes
mit Frankreich vereinigt und vom deutschen Reiche abgerissen. Die recht—
mäßigen Herren dieser reunierten Länder mußten sich zur Huldigung be—
guemen, Demütigungen und Kränkungen aller Art erleiden.
Unterm 17. Oktober 1680 erließ die Kammer eine Verordnung, welche
der Gräfin Eleonora Clara und dem Grafen Friedrich Ludwig aufgab,
wegen ihrer Besitzungen der Kammer in Metz persönlich zu huldigen. Alle
Bemühungen am Hofe zu Versailles, die Begünstigung zu erhalten, die
Huldigung durch einen Bevollmächtigten leisten zu lassen, waren vergeb⸗
lich, da man die Absicht hatte, die Vasallen auf alle mögliche Weise zu demü—
tigen. Sie sahen sich daher genötigt, diesen Schritt selbst zu thun und
empfingen am 9. Januar 1681 die Lehen und zwar die Gräfin für die
ganze Grafschaft Saarbrücken und einen Teil von Saarwerden, Friedrich

— *Durch den Artikel XII des Nynweger Friedens wurde Lothringen seinem
Herzoge nur so wiedergegeben, wie es 1670 der Vetter des Herzogs, Karl, besessen
hatte, (d. h. nur “ von dem eigentlichen Gebiete). Somit waren also die meisten
der nachbenannten O-rtschaften schon damals definitiv an Frankreich abgelassen worden.
            
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