Graf Wilhelnt Ludwig, 16274 1840.
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Anit gehörig, sind bis auf 53 Törfer, darinnen aber keine Unterthanen, hin—
weggestorben und abgebrannt, und im ganzen Amt keine Frucht noch Füt—
teruug vsthanden. Was man haben will, muß man im Laothringischen
Amt Schaumburg und Trierischen Amt St. Wondel holen. Calmet be—
richtet in seiner Geschichte von Lothringen: „DTie Pest fing 1630 an uud
endete erst 1637. Kaum ein Prozent der Bevölkerung blieb übrig. In
manchen Dörfern hatten die Wölfe ihr Ouartier genommen. Der Hunger
war so groß, daß die Meuschen Aas und zuletzt sich selbst auffraßen —
der Sohn fraß den Vater, der Vater das Kind, die Mutter ihre Tochter.
Der Reisende schlief nicht sicher neben seinem Reisegefährten, aus Furcht,
daß er ihn tot schlage um ihn zu fressen. Das Land blieb unbebaut,
und hin und wieder sah man Menschen am Pfluge aus Mangel an Zugvieh.
Die Bevölkerung bestand aus in Lumpen gehüllten scheußlichen Bettlern.“
Nach dem Tode des Herzogs Bernhard von Weimar, welcher den
Grafen Gallas mit der kaiserlichen Armee bis über deun Rhein zurückge—
worfen hatte, suchte später Herzog Karl von Lothriugen mit etwag besse—
rem Erfolge als vorher, den Franzosen einige lothringsche Städte wieder
wegzunehmen, auch setzte er sich ungefähr in den Jahren 1641 42 in
den Besitz der Rassau-Saarbrückischen Länder, besonders der Festung Hom—
burg, welche ihm Graf Gallas 1641 übergab. Er führte noch immer
als kaiserlicher Feldderr den Krieg gegen Fraukreich; doch nahmen die
Frauzosen bald einen großen Teil seiner Eroberungen wieder hinweg und
so kam im Herbst 1644 das Saarbrück'sche Land unter franuzösische Herr—
schaft, in welcher dasselbe bis zum westfälischen Friedensschluß (1648)
geblieben ist.
Wohl hatte Wilhelm Ludwigs Witwe, Anna Amalia, welche 1641
mit ihrer Familie nach Saarbrücken zurückgekehrt war, jedoch bei den
fortdanernden Kriegsunruhen veranlaßt wurde, ihren Wohnsitz nach Ott—
weiler zu verlegen, — bei dem Friedenskongresse in Osnabrück die Rück—
gabe der confiscierten Saarbrück'schen Lande erustlich betreiben lassen,
jedoch ohne Erfolg. Die Grafschaft stand sogar in Gefahr, die Reichs—
unmittelbarkeit und Selbständigkeit zu verlierent. Schon war es nämlich
allgemein bekannt geworden, daß Kaiser Ferdinand den Franzosen die
lothringischen Bistümer Metz, Tonl und Verdun als Kriegsentschädigung
abtreten würde und schon forschte man in Fraukreich emsig nach den, von
diesen Ländern abhängigen Lehen, um sie nach abgeschlossenem Friedens—
kractat anzuziehen. Dicser Gefahr zu entgehen wurden zwar von Saar—
brücken aus die ‚nötigen Schritte gethan, die jedoch keinen weiteren Erfolg
hatten, als daß die Reichsstände, welche an den Friedensvermittlungen
beteiligt waren, dem Friedenskongreß eine Protestation übergaben, in welcher
sie erklärten, „es sei nicht ihr Wille und Absicht, daß ihre Mitstände, die
Vasallen von Metz, Toul und Verdun vom deutschen Reiche losgerissen
und ihrer Reichsunmittelbarkeit beraubt werden sollten.“ Hierauf wurde
am 24. October 1648 der Friede zu Osnabrück und Münster unter—
schrieben. Die Franzosen erhielten außer den Bistümern Metz, Toul und
Verdun auch noch den österreichischen Anteil vom Elsaß. Holland und
die Schweiz wurden ebenfalls von Deutschland getrennt und als beson—
dere Staaten anerkannt. Jeder deutsche Reichsstand sollte in seine Län—
der und Rechte wieder eingesetzt werden. In Bezug auf den Besitz der