Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Graf Wilhelm Ludwig. 1627-1640.

Item seinde ihme noch genuhmen worden ahn pferd
3 stück Zu Rückkauff .. ..
Item haben sie ihme gestochen eine feiste Kuhen
und einen Kalben von einem Jahr dut
Item Sauen Kalbe.
Item ahn Schweinen.
Item ahn Rocken Korn
Item ahn Haber veretzet
Item ahn Rantzion gelt geben
Item vor bier bezahlen mußen
Item ahn Saltz, Wurtz, butter, Kertzen
Item ahn hewe veretzet

Hudemachers hanß.
Item ein Rinde gestochen vnd veretzet dut . .
Item haben die soldaten Im gestochen ahn schwein
Item ahn Rocken Korn mit ihnen verspeiset . .
Item ahn haber veretzt
Item Einem Reither 2 Ehlen Willerduch erkauft
Kosten. ..
Item ahn Rantzion gelt . ..
Item an Bier so auffgegangen ist ihn obgen. 55
gulden begriffen.
Item ahn Wurtz, Saltz, butter
Item ahn hewe veretzet ..
Item ahn Fenstern Stnuboffen vnd anderß durch—
geschlagen Im val..
Ende des Bruchstückes.

312 Reichsdlr.

A
l
2,
31/2 Malter
13
25 Reichsdlr. 6 albus
30 gulden
5 —
5 fuder.

stück
—
9 us Malter
8

31/3 gulden
55 J

6 gulden
4 fuder

. 15 gulden.

—X

Die Wadgassischen Unterthanen von Buß, Ensheim und Pfarr Wad—
gassen sollten 1627 in drei Teilen 200 Gulden Schatzung zahlen, die sie
aber damals nicht zahlen konnten. Deshalb werden sie am 16. August
1628 von Philippsheim aus gemahnt. „Derweilen aber (die genannten
Törfer) ereptas facultates deploriert, de relictis in Gefahr gelebt, der—
zeit Sacva beno tempestas una procella alles subvertiert, bitten fie am
4. September 1628 um einen gänzlichen Erlaß.“ — Auch 1630 werden
von Saarbrücken gefordert „Steuer zur Reiß nachher Regensburg von
den beiden Städten 400 Rthlr. und vom Land 400 Rthlr. thut zusammen
1200 Gulden. — als die Reiß sich verlängert, noch auf Städte gelegt
79 Rthlr., auf Land 105 Rthlr. zusammen 184 Rthlr.: macht allhier
276 Gulden.“
Mitten in diesen Wirren war vom Reichskammergericht (7. Juli
1629) der Prozeß um Saarwerden dahin entschieden worden, daß die
Grafschaft zwischen Saarbrücken und Lothringen geteilt werden solle. Der
Herzog von Lothringen nahm aber sofort die ganze Grafschaft in Besitz.
Die nassauischen Beamten wurden entlassen, eine lothringische Regierung
und die alte Religion wieder eingeführt. Obwohl nun Saarbrücken sowohl
beim Kaiser als auch beim Reichskammergericht Beschwerde erhob und dem
Herzoge bedeutet wurde, daß er sich auf seinen Anteil zu beschränken habe,
            
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