530 0. Kriegsereignisse ꝛe. in Anlehnung au die Geschichte der Saarbrücker Grafen.
In den Jahren 1559 und 1566 ließ er das Schloß Homburg be—
festigen und die Stadt mit Mauern umgeben. Die Burg zu Saarbrücken
wurde 1563 bis 1569 durch Anlegung von Festungswerken in bessern
Stand gesetzt, durch mehrere Bauten vergrößert und mit dem nötigen Kriegs—
bedarf versehen. Da er keine legitimen Kiuder hatte, ließ er durch Testa—
ment vom 12. October 1563 über seinen Nachlaß verfügen. Zu Univer—
salerben in den Grafschaften Saarbrücken, Ottweiler, Saarwerden usw.
ernannte er seine nächsten Blutsverwandten, die Gebrüder Albrecht und
Philipp, Grafen zu Weilburg. Im Jahre 1566 versuchten die Einwohner
des Saar-Völklinger-Hofes, nämlich die von Völklingen, Knausholz, Wehr—
den, Fürstenhausen und Geislautern, sich von seiner Oberherrschaft los—
zureißen und sich unter den Schutz des Bistums Metz zu begeben, die
jedoch bald wieder zu ihren Pflichten zurückgebracht wurden. Die ge—
nannten Ortschaften machten 1571 einen zweiten Versuch sich Metz anzu—
schließen. Auf die Beschwerde des Grafen Johann, wegen der Besitzer—
greifung besagter Ortschaften durch die bischöfliche Regierung, erteilte ihm
Ktarl von Lothringen, dem die weltlichen Regierungsangelegenheiten seines
bischöflichen Bruders übertragen waren, einen Revers, worin er 14. Sept.
1571 beurkundet, daß er, sowie das Stift Metz, keine Rechte auf die er—
wähnten Ortschaften habe. Nach empfangenem Eide und Handgelöbnis
nahm Graf Johann die ungehorsamen Unterthanen wieder in seinen Schntz
(25. Inni 1572). Er ließ Gnade gegen sie walten, indem er denselben
nicht allein alle Strafen, sondern auch die rückständigen Stenern erließ.
Ahnliches hatte das Stift St. Arnnal in den Jahren 1566—1568
versucht, indem Dechant und Kapitel zur Behauptung ihrer angeblichen
Reichsunmittelbarkeit, Mandate beim Reichsgerichte ausbrachten und diese
geltend zu machen suchten. Graf Johann ließ darauf den Dechanten und
einige Chorherren in Haft bringen und gab sie nicht eher wieder frei, bis
sie auf den anhängigen Prozeß förmlich Verzicht geleistet hatten. Dieses
Verfahren hatte einen nicht geringen Einfluß auf die 1569 erfolgte Auf—
lösung dieses Collegiatstiftes und dessen Verweltliching. — Im Jahre
1568 mahnte Graf Johann seine Lehnsleute zur Rüstung ins Feld.
Vermutlich stand diese Rüstung mit dem Hugenottenkriege in Frankreich in
Verbindung, in welchem mehrere deutsche Reichsfürsten, namentlich der
Kurfürst Friedrich III. und der Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken
den Calvinisten zu Hülfe eilten. Alle diese Truppenbewegungen machten
die deutschen Grenzländer sehr unsicher und gefahrvoll, wobei anch die
Einwohner unserer Gegend viele Beschwerden erleiden mußten.
Unter Graf Johann IV. fand die Lehre Luthers an der obern und
mittleren Saar, besonders im Saarwerdischen Eingang; in der letzteren
Grafschaft wurde die Reformation durch seinen Bruder Adolph sehr be—
günstigt. Wenn auch die beiden Brüder nicht öffentlich zur neuen Lehre
übertraten, so ließen sie doch mindestens der sogen. Reformation freien
Fortgang und Graf Johann fand sich nicht veranlaßt, gegen das Vorhaben
der Chorherren zu St. Arnnal, die Refoxmation in ihrem Stifte 1558
einzuführen, einzuschreiten. So kam es, daß seit 1569 und den folgenden
Jahren evangelische Geistliche aus dem Elsaß, auf dem Wege der Mission,
wie Köllner schreibt, unter der Leitung des Superintendenten Dr. Johann
Marbach aus Straßburg, den Versuch machten, die lutherische Lehre im