Graf Johann III. 1429 — 1442 - 1472.
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Reichsstädte (die zur Erhaltung ihrer Rechte und Freiheiten sich gegen die
Fürsten und den Adel vereinigt hatten) zusammengetreten war. Nach den
Feldzügen finden wir den Grafen Philipp geraume Zeit mit mancherlei Lan—
des- und Regierungsaugelegenheiten beschäftigt. Im Jahre 1392 erließ re
berschiedene Verordnungen zur Bestimmung des Kaufs und Verkaufs liegender
Güter, bestätigte und erweiterte die Privilegien der Abtei Wadgassen und schloß
ein Bündnis mit dem Bischofe und der Stadt Mesbz, sowie mit den Herzögen
von Lothringen und Bar, die gemeinscheiftliche UHberwachuug und allgemeine
Sicherheit des Landes betreffend. Ungeachtet der früher geführten Kriege,
die ihn große Geldsummen kosteten, scheint er doch später gut Haus ge—
halten zu haben, da er nicht nur die verpfändeten Herrschaften eingelöst,
sondern auch bedeutende Summen erspart und zum Vorteile seines Landes
verwendet hatte. Graf Philipp war auch an der Verschwörung zur Ent—
setzung des Kaisers Wenzeslaus im Jahre 1400 31 Lahustein beteiligt,
obwohl sich dieser Kaiser gegen den Grafen stets günstig erzeigt und ihm
unter andern d. d. Frankfurt 1399 das Privilegium erteilt hatte, zu Saar—
brücken in seinem Schloß silberne und goldene Münzen zu schlagen. Von
diesem Münzrechte wird in demn Litteralien oft gesprochen, und bemerkt,
daß das Münzhaus vor dem Schloß gestanden. (A. Köllner J. 50.)
Durch Erbsall, Ankauf und Tausch wurden seine rechts- und linksrheinischen
Lande beträchtlich erweitert und abgerundet. Die eigentliche Grafschaft
Saarbrücken hatte durch den Aufall der Hälfte von Ottweiler, von Kirch—
heim und Stauf, durch den Aukauf der Herrschaft Homburg, Erwerbung
des Schlosses und Herrschaft Püttlingen bei Saargemünd usw. an Umfang
zugenommen. Graf Philipp beschloß sein Leben am 2. Juli 1429. Darauf
übernahm seine (zweite) Gemahlin, die (Gräfin Elisabeth, Tochter des
Herzogs Friedrich von Lothringen, die Vormundschaft über ihre Söhne
und als Regentin die Regierung des Landes. In die Zeit ihrer Regent—
schaft fiel der lothringische Erbfolgestreit zwischen Herzog René von Anjou
und dem Grafen Anton von Vaudemont. Durch diese Kriege, welche von
1431 bis 1441 dauerten und woran auch die Gräfin Elisabeth, sowie fast
sämtliche Herzöge, Grafen und Ritter aus Lothringen, dem Westrich und
Burgund beteiligt waren, wurde Lothringen auf eine beklagenswerte Weise
verheert und der Unfug des Fauftrechts auf einen sehr hohen Grad
gesteigert.
Graf Johann III. 1429- 1442- 1472.
Graf Johann teilte 1442 mit seinem Bruder Philipp die väterliche
Verlassenschaft, durch welche diesem die Weilhurgischen Laude, ihm die
Grafschaft Saarbrücken mit Commercy und Morley zufiel. 1443 verkaufte
er an Lothringen die Herrschaft Commercy für 42000 Rheinische Gulden
und übertrug an dasselbe auch die Herrschaft Morley, sowie die von Bar
lehnabhängigen Herrschaften. Der Kaufpreis scheint nicht ganz bezahlt
worden zu sein, denn wegen einer Schuldsumme von 22000 Gulden er—
hält er von Löthringen die Städte Saargemünd und Berns in Pfandschaft,
welche nach 25 Jahren abgelöst wurde. Er hatte an Lothringen, dem
Hochstifte und der Stadt Metz friedliche Nachbarn. Dagegen war er mit
den Besitzern der Zweibrück'schen Lande in mancherlei Irrungen geraäten,