Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

Sraf Johann I. 1342 - 1381.

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welchem jedoch die Mehrzahl der größeren Teritorial-Herren vom Staats—
oberhaupte belehnt gewesen waren. So die Grafen von Sarbrück auf
die obengenaunten Straßen. Eben erwähnter Karl IV. vermehrte und
erweiterte zu Toul Dienstags vor Palmtag 1354 unserem Grafen Jo—
hann 1I. das Geleitsgeld um das Doppelte, welches er in diesem Maße
so lange zu erheben befngt sein sollte, bis der Kaiser ihm solches Geleit mit
1000 Pfund schwarzer Thornes (Lix. turnois) würde abgelössst haben.
Natürlich dachte letzterer an eine solche Ablösung nie, da er diese Gefälle
nicht selbst erheben kounte. (A. Köllner J. 45.)
Die Befehdungen in Lothringen dauerten immer noch fort. Auch Graf
Johann 11. hatte an den kleinen Kriegen kteilgenommen und wird unter
denjenigen genannt, an welche Kaiser Karl 1IV. durch ein Mandat aus
NRürnberg vom 23. September 1354 den Befehl erließ, bei Strafe seiner
hjöchsten Ungnade den Landfrieden zu halten, den er in Lothringen und im
Westrich geboten hatte; aber dennoch dauerten die Unruhen noch einige
Jahre fort. Im Jahre 1356, in der Schlacht bei Poitiers, geriet Graf
Johann 1I. mit dem Franzosenkönig in englische Gefangenschaft. Aus
derselben gegen Lösegeld entlassen, finden wir den Grafen Johann gegen
Ende desselben Jahres (1356) im Gefolge Kaiser Karl 1V., der in Be—
gleitung vieler deutschen Reichsfürsten, Bischöfe und Grafen einen glänzen—
den Einzug und Reichssstag in Metz hielt, wo er die sogenannte goldene
Bulle publicierte. Durch die Anwesenheit des Kaisers in Metz gelangten
die bisher in Lothringen und im Westrich glimmenden Feindseligkeiten zur
friedlichen Ausgleiching. Während der wiederholten Abwesenheit des
Grafen Johann II. wär er in das große Bündnis aufgenommen worden,
welches die Fürsten und Grafen Oberlothringens und des Westrichs, zur
Aufrechthaltung des Landfricdens, Sicherung ihrer gegenseitigen Besitzungen
und zum Schutze des Handels, am Tage Maria Verkündigung 1861 er—
cichtet hatten. Graf Johann II. starb im Laufe des Jahres 1381. Mit
ihm erlosch der Mannesstamm der Saarbrücker Grafen aus dem Hause
Tommerey.
Aus der Trierer Geschichte eutnehmen wir, wie anch der Erzbischof
Balduin in jener unsichern Zeit des Raub- und Fehdewesens genötigt war,
gegen unbotmäßige Vasallen zu Felde zu ziehen. Im Bunde mit vielen
Rittern und dem Erzbischofe von Mainz geriet er in eine hartnäckige
Fehde mit dem Wildgrafen Johann von Daun. Dieser hatte außer seiner
starken Burg Daun auf steil emporsteigenden Höhen am Simmerbache
uinweit Kirn an der Nahe zwei Vorburgen errichtet und mächtige Ver—
bündete an seinem Eidam, dem Rheingrafen Johann und seinem Schwager
Walram, Grafen von Sponheim, gewonnen. Durch drei aufgeführte
Burgen wurde der Wildgraf in die Enge getrieben. Da er keinen Ersatz
bekam und sich in Daun nicht länger halten konnte, suchte er seine Gegner
in andere Gegenden zu locken. Es gelang ihm, die Feste Felsberg an der
Saar zu erreichen, welche er zum Lehen erhalten hatte. Von hier aus
berheerte er das trierische Land. Balduin folgte ihm und belagerte die
Felsburg (Teufelsburg). Noch ehe es zum Sturm kau, ergab sich die
Besatzung, welcher freier Abzug gestattet wurde, worauf Baldnin die Burg
schleifen ließ. VBald mußte fich auch die Burg Daun ergeben, und der
Wildgraf öffnete dem Erzbischofe auch seine übrigen Burgen. Ahnlich
            
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