Full text : Geschichte der Abtei Wadgassen

518 6. Kriegsereignlsse ec. in Anlehnung an die Geschichte der Saarbrücker Grafen.
In seinem vielbewegten Leben sehen wir ihn 1341 an dem frauzösisch—
englischen Kriege beteiligt. Im Jahre 1345 hilft er den Frieden ver—
mitteln, welche der Fehde zwischen dem Herzog von Lothringen und dem
Bischof Ademar don Metz wegen des Schlosses Chateau-Salins ein Ende
machte und in welcher der Adel von ganz Lothringen und der benachbarten
Länder verwickelt wurde. Wahrscheinlich hatte er 1346 auch an der
mörderischen Schlacht bei Cressy im französisch-englischen Kriege teilge—
nommen, worin der Herzog von Lothringen und einige seiner Bundesgenossen,
die Grafen von Vaudemont und Salm, auch der König Johann von Böh—
men, Graf von Luxemburg, das Leben verloren. Der letztere liegt in
Kastel an der Saar beerdigt — (vergl. Königsgrab an der Saar.) In
der erneuerten Fehde zwischen Metz und Lothringen 1347 bis 1351, wo—
durch namentlich die Gegenden um St. Avold und Metz arg verwüstet
wurden, war Johaun II. ein Bundesgenosse des Herzogs von Lothringen.
Nachdem durch Vermittelung des französischen Königs Johann II. dieser
Fehdekrieg wieder beendet worden war, trat Graf Johann II. wieder in
französische Dienste und begleitete den König in das Kriegslager in die
Picardie. Inzwischen hatte er im nämlichen Jahre (1352) mit der Regentin
von Lothringen, den Grafen von Bitsch und Zweibrücken und den Herrn
von Lichtenherg einen Vertrag abgeschlossen, wegen des Geleites auf den
Handelsstraßen, „auf daß die RKaufleute und ihre Kaufschaft desto fried—
licher wandeln und fahren mögen auf den Straßen und Geleiten, die wir
haben von dem römischen Reich, zwischen dem Lampertischen Gebirge und
Flandern, die mit Namen geht gegen Sarbrücke, GGemünde, Rymmlingen
und Ingwilre“, wodurch sie sich gegenseitig Beistand zu leisten versprachen,
gegen alle und jede, welche ihren Schutzbriefen entgegen, die Handelsfuhren
und Kaufleute angreifen würden.
Aus der durch Kaiser Karl IV. dem Grafen von Sarbrück im Jahre
1354 erteilten Bestätigung des Geleits-Rechtes erfahren wir die Richtung,
welche obige und andere Geleits- und Handelsstraßen durch die Grafschaft
Sarbrücken genommen hatten. Die erste bereits oben angedeutete nahm
ihren Anfang im Sarbrück'schen Gebiete, bei der Brücke zu Spurk (Wad—
gassen), zog über Wehrden, Völklingen, Malstatt, St. Johann und Brebach
nach Güdingen, wo sie sich teilte; ein Zweig derselben überschritt bei letz—
terem Orte die Saar und endete bei der Steige zu Groß-Blittersdorf; der
andere setzte sich bis zum Bach oberhalb Bübingen fort, welcher seinen
Endpunkt bezeichnet. Die zweite Geleitsstraße beginnt beim elenden Baum
vor Metz, zieht durch den Warndt *) neben Forbach vorbei gegen Sarbrück,
bis an den Stein, den man spricht „Crimildes-Pil“ **). Die dritte ging
von Sarbrück aus bis nach Heusweiler an den Bach, und war nichts
Anderes, als eine Verzweigung der Metzer Straße, welche sich von Sar—
brück aus durch das Köllerthal nach Trier wendete. Eine vierte zog von
Metz über Bolchen durch den Warndt nach Völklingen, von dort über
den Riegelsberg und die Diederstraße nach St. Wendel usw.
Zoll und Geleit war ein königliches oder Hoheitsrecht (Regal), mit

*) Der Warndt erstreckte sich von Forbach über St. Nabor, Berus, Wadgassen,
Rosseln usw. bis nach Völklingen.
x*x) Die Spitz-Säule bei, Renterisch (Renn-Triesch) Crimhildes-Pfeil genaunt
In dieser Richtung lief die Römerstraße, nachmals die via regalis oder Heerstrasße
            
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