Graf Johann VI. 18342 - 1881.
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tigsten lothringischen und Rheinfürsten wegen der Erbfolge auf den fran—
zösischen Thron gegen König Eduard III. von England geschlossen hatten.
Während dieses Krieges zwischen Frankreich und England, der beinahe
ein Jahrhundert dauerte, hörten die kleinen Kriege und Fehden innerhalb
des früheren lotharingischen Reiches nicht auf. In der alten Fehde wegen
der Grafschaft Blieskastel sehen wir den Graf Johann 1339 als Bundes—
genosse des Erzbischofs Balduin von Trier „ihm die Burg zu Cassel uf
der Blies helfen zu gewinnen.“ In demselben Jahre geriet er in eine
Fehde mit den Herrn zu Vinstingen, welche durch Sühnebrief vom 15.
Juli 1339 beigelegt wurde.
Graf Johann's erste Gemahlin war Mathilde von Apremont, mit
der er sich ungefähr um die Jahre 1285 —1290 vermählte. Aus dieser
Ehe hatte er KKinder: 1. Simon (V.), welcher schon vor dem Vater starb,
2. Johannes, Herr zu Commercy und Venissy, 3. Agnes, Gemahlin
Simons, Grafen von Zweibrücken, und 4. Mathilde, Gemahlin Johann II.,
Herrn von Lichtenberg. Mathilde starb aber schon vor 1330 und wurde
zu Wadgassen beerdigt. Graf Johann J. heiratete sodann in zweiter Ehe
Margareta von Grancy, welche kinderlos blieb. — Graf Johann J. älte—
ster Sohn, Simon (V.), war vermählt mit Margareta, Nichte des Grafen
Amadeus von Savoyen. Sie folgte ihrem Gemahl, welcher vor 1317
starh, bald nach — am 6. August 1323 und wurde in der Kirche zu
Wadgassen beigesetzt, wie ein daselbst befindliches Denkmal und Grab—
schrift nachwies.
Graf Johaun II. 1342 1381.
Er war der Sohn Simons (V.) von Sarbrück und Margaretens
bon Savoyen, Enkel Graf Johann J. und folgte diesem in der Regierung
der Grafschaft Sarbrück 13342. Er war vermählt mit Gisela, Tochter
Peters von Bar. Aus dieser Ehe entsproß dem Grafen Johann II. nur
eine einzige Tochter — Johanna, die im Jahre 1353 an den Grafen
Johann von Nassau vermählt wurde und in der Folge die Erbin seiner
Besitzungen geworden ist. Graf Johann II. verbrachte den größten Teil
eines thätigen Lebens außerhalb seiner Landen, während welcher Zeit
seine Gemahlin, Gisela von Bar, die Verwaltung in Sarbrück führte.
Im Jahre 1362 hatte er jedoch schon den Tod derselben zu betrauern,
denn er verordnete am 27. September desselben Jahres ein ewiges Jahr—
gedächtnis für sie in der Kirche zu Wadgassen, das an ihrem Geburtstage
.Montags nach unser Frauen Tag — gleich wie die Gedächtnisfeier seines
Vaters — „Graw Simon von Sarbrück“ und seiner Mutter „Frauw
Margrete von Savoyen“ jährlich begangen werden sollte. Nach dem Tode
seiner Gemahlin lebte er meistens zu Paris, auch hielt er sich öfters in
Lommerey und der Umgegend von Chaumont auf. Im Jahre 1380 ver—
fügte er zu Conimerey testamentarisch über seinen Nachlaß und seine Be—
erdigung. Demnach verordnete er seine Ruhestätte in der Kirche zu
St. Nicolaus in Commerey, wenn er in französischen oder in solchen Landen
sterben würde, wo die romanische (französische) Sprache üblich sei; dagegen
im Chor der Abtei zu Wadgassen, wo die Gräber seiner Ahnen seien,
wenn er in Deutschland sein Leben beschließen sollte.