516 6. Kriegsereignisse ꝛc. in Anlehnung an die Geschichte der Saarbrücker Grafen.
Graf Johann J. 1306 - 1342.
Er stand von 1297 bis zum Tode seines Vaters im Kriegsdienste
der Herzoge Friedrich II. und Theobald II. von Lothringen. Während
dieser Zeit fand die Schlacht bei Gellheim (1298) in der Pfalz statt, in
welcher Theobald als Verbündeter Albrechts von OÖsterreich gegen KRaiser
Adolph von Nafsau stritt, der durch die Hand Albrechts das Leben verlor.
Um die Zeit, als der Graf Johann J. die Regiernng der Grafschaft Sar—
brück übernommen hatte, war Kaiser Albrecht (1308) durch seinen NReffen,
Johann von Schwaben, ermordet und Graf Heinrich von Luxemburg (taiser
Heinrich VII.) zu dessen Nachfolger erwählt worden. Dieser sandte den
Grafen Johann, seinen Verwandten, im Jahre 1309 an den Papst
Clemens V. nach Avignon, um demselben seine Wahl als Kaiser mitzu—
teilen und die Zeit der Krönung in Rom mit ihm zu verabreden. Im
Jahre 1311 begleitete er den Kaiser auf seinem Zuge zur Krönung nach
Italien, woher er jedoch schon 1312 wieder zurückgekehrt war. Einige
Jahre später (1318) trat er in Kriegsdienste König Ludwig X. von Frauk—
reich und wohnte dessen Feldzug gegen Flandern bei. Gegen 1319 zog
er sich in seine Lande zurück, um sich dem Wohle seiner Unterthanen zu
widmen. Mit guten Erfahrungen nachahmungswerter Verfassungen und
Einrichtungen ausgerüstet, erteilte er für's erste durch den Freiheitsbrief
vom Jahre 1321 den Einwohnern von Saarbrücken und St. Johann
Freiheits- und Städte-Rechte, indem er die Leibeigenschaft aufhob, und
verzichtete auf die Erhebung willkürlicher Abgaben, austatt deren er ge—
wisse feste Steuern einführte. Ferner gestattete er den Bürgern das Recht,
ihre Städtevorsteher und Gerichtsleute selbst aus ihrer Mitte zu wählen.
Außer diesem Freiheitsbriefe, welcher nur auf die genannten Städte Bezug
nahm, gab Graf Johann in demselben Jahre seinen gesamten Unterthanen
ein treffliches Landrecht, das bis zur Auflösung der hiesigen selbständigen
Regierung, zur Grundlage der rechtlichen Entscheidungen diente. — Im
Jahre 1313 beschenkte er die Abtei Wadgassen mit Einkünften aus der
Fähre zu Wehrden und 1318 mit 12 Malter Früchten von seinen Zehnten
im Köllerthale.
Der Herzog Friedrich IV. von Lothringen, der Bischof Heinrich von
Metz, Balduin, Erzbischof von Trier, Graf Johann von Luxemburg (König
von Böhmen) und Eduard J. Graf von Bar schlossen 1324 ein Bündnis
zu einem gemeinschaftlichen Kriege gegen die Stadt Metz, deren Einwohner
sich in der damaligen Spaltung für Kaiser Friedrich von Osterreich erklärt
hatten und welche die Verbündeten zur Anerkennung Ludwig des Baiern
zu zwingen gedachten. Graf Johann scheint an diesem Kriege nicht teil—
genommen zu haben, in welschem die Umgegend von Metz schonungslos
verwüstet wurde.
Der Erzbischof Balduin von Trier erhält von ihm den Berg Spie—
mont bei St. Wendel 1327, wie er schon früher die Burg St. Wendel
durch Kauf von ihm erworben hatte, und bestätigt zugleich die Lehen,
welche Graf Johann und seine Vorfahren von dem Ergzstifte Trier in
Besitz gehabt hatten, nämlich: 1. die Vogtei Hamm an der Mosel, 2. die
Vogtei Metloch ohnweit Merzig, 3. die Vogtei Idar auf dem Huns—
rücken u. a. Im Jahre 1336 trat er dem Bunde bei, den die mäch—