502 F. Die Abtei Wadgassen unter dem Cinflusse dentscher Kleinstaaten ꝛc.
1685 beerbte und 1690 starb. Ihm folgte unter 17 Kindern sein Sohn
Johann Wilhelm, der nach Ableben des' letzten Pfalzgrafen Leopold Ludwig
von Veldenz 1694 dessen Land bekam, auch im Spanischen Erbfolgekrieg,
da der Kurfürst Marimilian II. von Vayern geächtet war, 1706 die
Oberpfalz und die alten Kurrechte des pfälzischen Hauses wiedererhielt,
aber 1714 infolge des Friedens zwischen Karl VI. und Ludwig XIV
alles, was der Kurfürst von Bayern verloren hatte, an denselben zurück—
geben mußte. Dem kinderlosen Kurfürsten Johann Wilhelm folgte 1716
sein Bruder Karl Philipp, welcher 1742 ebenfalls ohne mäuntiche Erben
starb, worauf die Kur an die sulzbachische Linie kam, indem auf Karl
Theodor nun alle kurpfälzischen, jülichschen und bergischen Lande über—
gingen. Als 1777 mit Kurfürft Maximilian III. Joseph auch der bayrische
Manusstamm erlosch, wurden die bayrischen Lande mit den pfälzischen ver—
einigt, bis auf einen kleinen Teil, der an Ssterreich kam. Kurpfalz trat,
wie im Westfälischen Frieden bestimmt worden war, wieder in seine alte
Kurstelle, die fünfte im kurfürstlichen Kollegium, und in sein altes Erztruch—
seßamt, wofür es das Erzschatzmeisteramt aun Kurbraunschweig abtrat. Dem
kinderlos verstorbenen Karl Theodor folgte 1799 der Herzog von Zwei—
brücken, Marximilian Joseph, der infolge des Luneviller Friedens 1801 die
Rheinpfalz zu Gunsten anderer Fürsten abtreten mußte.
Zweibrücken. Zweibrücken bildete bis 118 einen Bestandteil der
Grafschaft Saarbrücken. Nach dem Ableben des Grafen Simon von
Saarbrücken wurde die Grafschaft Saarbrücken geteilt, wobei Zweibrücken
an seinen Sohn Heinrich, den Bruder Simons II. von Saarbrücken kam.
Der letzte Graf dieses Geschlechtes war Eberhard, welcher gegen 1393 oder
94 starb. Im Jahre 1385 hatte er die Hälfte seinses Landes an den
Pfalzgrafen Ruprecht für 25000 Goldgulden verkauft und die andere
Hälfte als ein Maunnlehen von ihm empfangen. Nach seinem Ableben fiel
das Lehen zurück, und so gelangte das Pfälzische Haus in den vollstän—
digen Besitz der GGrafschaft Zweibrücken. Nach dem Tode des Kaisers und
Kurfürsten Ruprecht III. 1410 wurde sie bei der Teilung der kurpfälzi—
schen Lande unter dessen vier Söhne zum Herzogtum erhoben. Ruprechts
dritter Sohn, Stephan, stiftete die Linie Pfalz-Zweibrücken. Durch den
aus dieser Linie entsprossenen Pfalzgrafen Karl Gustav, der 1654, als die
Königin Christine von Schweden die Krone niederlegte, auf den schwedi—
schen Thron berufen wurde, kam das Herzogtum Zweibrücken au Schweden.
Nach König Karls XII. Tode 1718 fiel es an dessen nächsten Verwandten,
den Pfalzgrafen Gustav Samuel Leopold aus der Kleeburger Linie, und
nach unbeerbtem Absterben desselben 1731 an die Linie Birkenfeld,
aus der das jetzt regierende königliche Haus in Bayern herstammt.
Nachdem es 1795 bis 1814 französisch gewesen, kam es größtenteils
an Bayern.