Die kleinen Herrschaften im Saargebiet.
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von 1730 wird ausdrücklich erklärt, daß dem Vogtsherrn, Freiherrn v. Hagen,
zwar der Beisitz beim Jahrgedinge, doch nach den Hochgerichtsherrn ge—
bühre, daß er sich aber keiner Jurisdiction im Hofe Michelbach anzumaßen,
noch sonsten Fron und Dienste zu prätendieren hätte. Die Einwohner
waren freie Eigentümer ihrer Höfe, die Abgaben an die Grund-, Vogt—
und Hochgerichtsherren lasteten nicht auf den Höfen, sondern auf der Ge—
meinde und wurden von dieser auf die Häuser ausgeteilt. Weder Loth—
cingen (für Tholey) noch Trier haben jemals Anspruch auf die Landes—
hoheit erhoben. (Dr. Krohn S. 36 37.)
7. Reichsritterschaftlicher Hof Münchweiler — Freiherr von Zandt.
1400 Morgen. Unter dem Namen Merl kommt die Familie schon
1120 vor, als Zant v Merl 1213. Der „aus dem wilden gerodete Hof
Münchweiler“ wurde 1731 in das Verzeichnis der reichsritterschaftlichen
Besitzungen aufgenommen. Noch heute ist das Rittergut im Besitze dieser
Familie.
8. Die Herrschaft Dagstuhl.
Dr. Fabricius S. 481 ff.)
Die Herrschaft Dagstuhl bestand als ritterschaftliche Ganerbschaft unter
Kurtrierischer Hoheit, wie ein Huldigungsakt vom Jahr 1600 beweist, bis
sie 1616—1625 durch den Kurfürsten von Trier, Philipp Christoph von
Sötern, für seine Familie angekauft wurde, worüber sich folgende Kauf—
briefe im Staatsarchiv zu Koblenz befinden:
1. Johann Christoph von Flersheim verkauft und cediert an Konrad
von Sötern und Georg von Steinkallenfels als Vormund der Ge—
brüder Philipp Christoph und Johann Reinhard von Sötern sein
ererbtes und das mit denen von Helmstett verglichene !4, an Veste,
Burg und Herrschaft Dagstuhl im Westrich, sowie das halbe Gericht
in Lockweiler, Krettnich und Mettenich und was er zu Mandern
»esitzt für 25 0000 Gulden am 21. Jannar 1616.
Peter Ernst von Rollingen, Herr zu Aussenburg, verkauft seinem
Vetter Conrad von Sötern für sich und seine Mündel, die Gebrüder
Philipp Christoph und Johann Reinhard von Sötern, sein ererbtes
Anteil an Burg und Veste Dagstuhl mit allem Zubehör am 20.
November 1618.
Peter Ernst Freiherr von Criechingen-Püttlingen, verkauft an Johann
Reinhard von Sötern sein ererbtes Anteil au Veste, Burg und Hoch—
zericht Dagstuhl für 19000 Gulden am 10. Juli 1627.
Georg von Fleckenstein, Freiherr von Dagstuhl, verkauft dem Jo—
hann Reinhard von Sötern seinen Anteil an den Herrschaften und
Hochgerichten Dagstuhl und Teutingen nebst Zubehör und die Vogtei
über die der Propstei St. Simeon gehörigen Dörfer Rappweiler,
oufeld, Zwalbach und Morscholz und Gefälle zu Exweiler für
12700 Thaler am 24. Juni 1625.
Der Kurfürst Philipp Christoph von Sötern errichtete 1634 aus dem
erworbenen Gebiet ein Fideicommiß für die Familie von Sötern, welches
1690 an die Grafen von Oettingen überging. Nach dem Tode des Grafen
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