494 F. Die Abtei Wadgassen unter dem Einflusse deutscher Kleinstaaten ꝛc.
gehört hat. Die Erzbischöfe von Trier, welche ihr Gebiet saaraufwärts
weiter ausdehnen wollten, suchten die Burg in ihre Hände zu bringen.
Die Zerstörung gelang 1010. Danach gestattete der Erzbischof 1180 einem
Lehnsmanne die Burg wieder aufzubauen, der sie Montelair nannte, doch
wurde später der Vasall dem Lehnsherrn untreu, und Erzbischof Balduin
konnte erst nach langer berühmter Belagerung die Feste wieder einnehmen
1351. Lothringen, welches (1268, 1277) die Rechte Luxemburgs auf den
halben Saargau an sich gebracht, konnte seine Landeshoheit gegenüber
Balduin nicht festhalten und war genötigt, seinen Anteil von Balduin zu
Lehen zu nehmen 1334. Weiterhin gewann der Herzog von schwächeren
Nachfolgern Balduins wenigstens die gemeinschaftliche Oberhoheit über
dieses Gebiet, welcher Zustand 1485 anerkannt wurde; 1620 erfolgte eine
genaue Bestimmung, wie die gemeinschaftliche Verwaltung geführt werden
sollte. Daraus ergaben sich jedoch unzählige „Misseln“, welche endlich
durch die Auflösung und Teilung der Gemeinschaft durch Vertrag vom
1. Juli 1778 zum Ausgleich kamen. Der gemeinsame Besitz wurde nach
dem Laufe der Saar geteilt. Trier erhielt die Orte Merzig, Bachem,
Besseringen, Bietzen, Harlingen, Menningen, Mettlach mit der Abtei und
dem Berge Montlair, Ponten mit St. Gangolf. Der französische Anteil
bestand aus der jetzigen Bürgermeisterei Hilbringen, sowie aus den Orten
Bethingen, Büschdorf, Dreisbach, Keuchingen, Wehingen. (Dr. Krohn.)
C
Die kleinen Herrschaften im Saargebiet.
1. Schwarzenholz: Abtei Fraulautern.
„Schwarzenholz war eine freie Reichsherrschast, bestand aus den Orten
Schwarzenholz, Labach, Labacherhof und gehörte der Abtei Franlautern,
einem adeligen Nonnenkloster, welches selbst seit 1718 als Teil der Ban—
lieue von Saarlouis unter Frankreich stand. Ter Amtmann von Schwar—
zenholz residierte in Tholey. Die Abtei besaß reiche Einkünfte, gegen
80900 Fres., eine Anzahl Höfe, auch !/7 Anteil an der Herrschaft Lebach.
1212 finden wir das Nonneukloster urkundlich erwähnt. 1235 übergiebt
ihm Hunolstein den Zehnten und das Patronatsrecht an Schwarzenholz.
Der Graf von Saarbrücken trat 1581 die Schirmvogtei über Fraulautern
an Lothringen ab, behauptete aber später die Landeshoheit über Schwarzen—
holz, obgleich 1664 auf die obrigkeitlichen Rechte mit Ausnahme der
Reichssteuer zu Gunsten des Klosters Verzicht geleistet war. Hierüber ent—
spaun sich ein langer Rechtsstreit vor dem Reichskammergerichte, bis
Saarbrücken 1765 die Landeshoheit des Stiftes anerkannte; das Haus
Nassau sollte nur ein gewisses Vogteirecht behalten, wofür ihm jährlich
5 Fl. entrichtet wurden.“ (Dr. Krohn S. 34.)
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„Die Reichsherrschaft Saarwellingen, früher Wellingen genannt, eut—
hielt nur dieses eine Dorf mit dem Schlosse, das schon sehr früh erwähnt
wird. Der Ort hatte 1763: 450 und 1799: 918 Seelen. Es war eine
freie Reichsherrschaft und im Besitz früher von Kriechingen, dann ihrer