Die deutsch-französische Greuze im Jahre 1792.
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der Nachfolge ausgeschlossen; sein Neffe und Erbe, Karl V., wurde als
kaiserlicher Geueral durch seine Thaten gegen die Türken berühmt. Erst
im Frieden zu Ryswik 1697 erhielt Karls V. ältester Sohn, Leopold
Joseph, das Land wieder zurück; doch mußte er die Festungswerke von
Rancy und Bitsch schleifen und andere drückende Bedingungen eingehen.
Ihn beerbte 1729 sein Sohun Franz Stephan 1V., dessen Mutter Char—
lotte von Orléans, die Bevölkerung als Vormünderin hart bedrückte. Im
»olnischen Erbfolgekrieg nahm Frankreich 1733 das Land nochmals in Be—
schlag und behielt es mit dem Herzogtum Bar, doch mit Ausnahme der
Graffchaft Falkenstein, zufolge des Wiener Friedens von 1735 einstweilen
für den König Stanislaus von Polen, der seine Regierung 1737 autrat.
Franz Stephaän aber, der sich mit der Erzherzogin Maria Theresia ver—
mählte, erhielt zur Entschädigung das Großherzogtum Toscana, wurde
1745 römischer Kaiser und ist der Ahnherr des jetzt in Osterreich regie—
renden Kaiserhauses. Nach Stanislaus' Tode, 22. Februar 1766, wurde
Oberlothringen Frankreich einverleibt. Doch war den Großen Sitz und
Stimme auf den deutschen Reichstagen (und Kreistagen) vorbehalten, wel—
ches Verhältnis erst der Friede zu Luneville 1801 aufhob. Jm Frank—
furter Frieden 1871 wurde Deutsch-Lothringen mit Metz wieder an
Deutschland abgetreten.“
b. Die deutsch-französische Grenze im Jahre 1792.
Das französisch-lothringische Greuzgebiet 1792 (gegen Deutschland)
beschreibt Dr. Krohn in folgender Weise: „Tie Grenze verließ nördlich
von Apach die Mosel, sprang westlich von Oeft nach Norden bis Ober—
leuken, wo der Bach das Dorf in einen trierischen und lothringischen
Teil schied, — Oeft uͤnd Hellendorf waren französisch, — wandte sich dann
um die Gemarkung von Weiten nach Südosten und erreichte oberhalb
Saarhölzbach das linke Saarufer. Von da bildete die Saar die Grenze
bis Fremersdorf, umschloß auf der rechten Saarscite Beckingen, Fickingen,
ferner Haustadt (mit Honzerath und Wilscheiderhof, Merchingen, Erbringen,
Hargarten, Reimsbach und Geisweilerhof), dann Pachten, Dillingen, Ro—
den, Fraulautern, Hülzweiler, Ensdorf, Griesborn, und erreichte bei Bous
das zu Saarbrücken gehörige Gebiet von Wadgassen. Die einzige fran—
zösische Erxclave auf der rechten Seite war die Meierei Castel (mit Buwei—
ler, Rathen, Costenbach). Das Amt Wadgassen auf der linken Saarseite
und die Baronie Überherrn waren französisch, die heutige Grenze des
Kreises Saarbrücken bildete die damalige Grenze der Grafschaft und des
deutschen Reiches gegen Frankreich bis au die Saar, von da bis Saarge—
münd war die Saar die Grenzscheide. Französische Erclaven auf der, lin—
ken Saarseite gab es außer den Anteilen an Beuren und Kirf nicht; deutsche:
1. Das zu Luxemburg gehörige Mandern, 2.) die kleinen Kriechingenschen
Orte, 3. Hundlingen, Lixingen, Ruhlingen. Das Ziel, welches die fran—
zösische Regierung in Beziehung auf die Grenzregulierung beständig im
Auge gehabt hatte, war im wesentlichen erreicht. Wir führen noch einmal
der Zeitfolge nach die Verträge auf:
1. der Vertrag vom 15. Febr. 1766 mit Nassau-Saarbrücken: Frankreich
Erwirbt Ensweiler im Saarwerdischen, Wadgassen und die Dörfer