h. Das Kloster Wadgassen im Dienste der Menschheit.
nannt. Darauf noch 9 Items von Fuderptätzen augeführt. — Als
Felder, so zum Potz Erb gehören, sind 15 Items verzeichnet.
5.) Item ist Mathes-Erb begangen worden im Jahr 1583 und Stück
vor Stück verzeichnet, sammt der Herrengnld, wie folgt: Bestehr
aus Wiesen (Fuderplätz) und Feldern 4 bis 5 Morgen. Nota: Diese
Wiesen sind dem Pos-Erb zugesetzt — folgen daselbst.
Lauterer Weg — Saarbrücker Grund.
Gülten von gemelten Gütern. (Nachträglich eingeschrieben à0 1660
von Abt Gretschj. Item 2 Kappen, hugroß Firling Wachs, ein
Sester Rocken und ein Sester Habern samt das Meyer Gelt. Wurde
das Potz Erb und sonst noch Einiges an Hans und Michel Leine—
weber von Hostenbach für sich und seine Erben angenorimen; er soll
der Kirche verabreichen 2 Gulden 4 Kopfstück und 2 Pfd. Wachs,
dan den Heren 1 Quart halb Kornu, halb Hafer, Sarbrücker Maß
in Octava Epiphaniac nämlich 7 Albus Schaftgeld. Sodaun die
Herren Gult ausrichten und Nichts verkaufen — 5. Febr. 1660.
Attesto Ph. Gretsch, Abt zu Wadg.
Am 8. April 1661 geht das Bestandnis aus und hat das Be
standnis gedauert 15 Jahr.
Anno 1583. Item die Erbschaft der Oberkirche so mit Clesges
Weber Kindern theilt, so von Stück zu Stück verschrieben ist durch
mich Herr Urbanus Nassau Prior und Haus Peter samt seinen Mit—
gesellen Friesman Kyhfer zu Werbell, Artikelweis in Gedächtnis, wie
uns der Bruder Meister und Clesges Weber Kinder berichten. —
Folgen nun die Artikel. Eine Randnote sagt: Was auf Hosten
bacher Bann liegt stand zu streichen, die andern muß man suchen.
Anno 15883 ist die Erb erneuert worden.
63). Item Ein Erb, welches dent kost (72) Els von wegen der Oberkirche
hat. — Peter und Buschmann Kiefer beide Bruder Meister, haben
das Erb lassen verschreiben wie oben steht.“
1615. Abraham Ludweiler — steigt Wiesen von der Oberkirch.
1622. Sind die Wiesen versteigt worden für 66 Franken. Bestandnis—
weis sind die Wiesen auf der Biest abgegeben für 5 Franken.
An Wachs in die Wadgasser Custorey A
Frucht „ 2 Faß,
Geld 33 wnoͤl.
Erb Meyer Zins 7 Eyer.
Geld id. .7 Dreier.
Auf diese Steigung ist ihnen (den Rachburen) ihr angebürendes Theil
zu verzehren 20 Franken, dem Kirchherrn und Schreiber 3 Franken.
1623 Erhielten sie nur mehr zu verzehren 7 Frank mit Vorbehalt, so
sie etwas weiteres berechtigt vermeint, au Ort und Ende gebürend
ausbringen sollen.
1630 Wurden die Kirchen-Wiesen versteigt durch Fr. Joh. Livensis, Prior
und Trenzen Johannes Meyer zu Bous auf drei Jahr
Ilchr Auw 9 f. — 10 alb. sechs Heusten 9 .
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Matzenplatz O F. — — — Que
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