452 E. Das Kloster Wadgassen im Dienste der Menschheit.
Die Uuterbrechung des katholischen Gottesdienstes in Schwalbach
dauerte gegen 100 Jahre, ohne daß der katholische Glaube in den Herzen
der Parochianen vollständig erloschen wäre. Denn in dem französischen
Reunionskriege 1682 genügte es, einen katholischen Geistlichen aus Wad—
gassen in die ehemalige Kirche einzuführen, und fast die ganze Bevölkerung
kehrte zu dem Glauben ihrer Väter zurück. Zum Unterhalte des Pfarrers
mußte Saarbrücken den halben Zehnten wieder abtreten. Der Ryswicker
Friede 1697 bestätigte die bestehenden Verhältnisse, aber kaum fühlten sich
die Saarbrücker etwas sicher, so zogen sie auch den halben Zehnten wieder
ein und überließen es der Kirche, aus der andern Hälfte den Unterhalt
des Pfarrgeistlichen, eines Religiosen aus Wadgassen, nach Möglichkeit zu
bestreiten. Bei der Visitation von 1739 fanden sich nur noch zwei lu—
therische Familien vor, die Kirche war aber so ruinös geworden, daß die
Verpflichteten aufgefordert werden mußten, sie neu zu bauen. In erster
Linie lag dies dem Grafen ob, und die Kirchenschaffney von St Arnual
leistete wirklich einige Beihilfe, alles weitere bestritt die Gemeinde mit
Unterstützuug von Wadgassen und Mettlach. So kam denn 1742 der
Neubau zustande. Ein Pfarrhaus war nicht mehr vorhanden, weshalb
der Dienst excurrendo von Wadgassen aus versehen wurde. Zum Unter—
halte des Pfarrers diente außer dem Beitrag der Kirche besonders der
Zehnte aus dem lothringischen Ort Griesborn, — das zur Hälfte zum
Territorialgebiete von Wadgassen gehörte. — Griesborn hatte anfänglich
(1575) wohl auch durch die Reformation zu leiden. Unter lothringischer
Herrschaft wurde es aber durch Ordonnanz des General-Leutnant vom
Deutsch-Bellistum Wallerfangen in seinem katholischen Glauben geschützt
und einer benachbarten kath. Pfarrei als Filiale zugeteilt. Zuletzt, d. h.
unmittelbar vor dem Jahre 1683 soll Griesborn zur katholischen Pfarrei
Wellingen gehört haben. — Nießen 355.
In welcher Weise die Reformation in der Grafschaft Saarbrücken
Verbreitung fand, ersehen wir bei NRießen 353, wo es heißt: „Im Jahre
1574 am 23. November starb Johann IV. Graf zu Nassau-Saarbrücken
und Saarwerden, Herr zu Lahr, als der letzte der Saarbrücken'schen Linie
und ihm folgte sein Vetter, Philipp III. aus dem Hause Nassau-Weilburg,
der nichts Eiligeres zu thun hatte, als in dem ihm zugefallenen Saar—
brücken'schen Gebiete unter thätiger Mitwirkung des Superintendenten Ma—
gister Gebhard Beilstein, die neue Lehre einzuführen. In welcher Weise
dies geschah, besagt eine kleine Schrift des Gymnasiallehrers Schmitz,
welche 1868 unter dem Titel: „UÜber die Einführung der Reformation in
den Saarbrück'schen Landen“ erschien. Darin heißt es: „Keiner Gemeinde
wurde die Anuahme des Evangeliums freigestellt oder nicht; alle erhielten
einen evangelischen Prediger und mußten die päpstlichen Mißbräuche und
Aberglauben bei unvermeidlicher Kirchen- und höherer Strafe fallen lassen,
und konnte das um so füglicher exerciert werden, weil die armen Leute
in der äußersten Barbarei steckten und keiner vorschützen konnte, daß die
Abandonnierung des Papsttums gegen sein Gewissen sei!“ In wie weit
diese Behauptung auf Wahrheit beruht, erklärte Schmitz schon auf der
folgenden Seite seines Werkchens, wo er sich über das Verhalten der
Bewohner von Überherrn gegen den protestantischen Pfarrer von Völklingen
so vernehmen läßt: „So rechtschaffen der Mann auch war, so war seine