Die Wadgasser Pfarreien.
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Katholiken in ausschließlichen Besitz. Dabei blieb es auch nach dem
Ryswicker Frieden 1697, welcher in der elaus. IV. die Ausübung des
katholischen Kult auch in den Kirchen von Güdingen und Malstatt vor—
behielt. Auch in der Folgezeit hörte die Fürsorge des Nachbarlandes für
die befreiten katholischen Gemeinden in der Grafschaft nicht auf, denn die
frauzösische Regierung bestritt bis zur Revolutionszeit hier wie anderwärts
den Unterhalt der katholischen Pfarrer (300 Franken pro Pfarrstelle).
Bis dahin hatten meistenteils die Prämonstratenser von Wadgassen in
rühmlicher Weise die Pfarrei verwaltet.“ — de Lorenzi.
Als Wadgassische Geistliche zu St. Johann-Saarbrücken werden ge—
nannt: 1759 Fr. J. B. Namour (Pastor in Saargemünd und Admini—
strator zu St. Johann-Saarbrücken); Fr. G. N. Haämmes, Vicarius. —
1761 Fr. J. B. Namour, Pastor zu St. Johann und Pr. Herm. Jos.
stoch, Vicar zu St. Johann. — 1766 Fr. H. J. Koch, Pfarrer, und
Pr. R. Schlimm-Vicar.
50. Die Pfarrei Schwalbach.
Die Abtei Mettlach hat bis zur Reformationszeit zugleich mit den
benachbarten Abteien zu Wadgassen und Fraulautern fiets das Verlei—
hungsrecht der Pfarrei ausgeübt. Nach den Mitteilungen Köllners stand
das Patronat der Kirche von Schwalbach den Grafen von Saarbrücken
und einer in den Akten nicht namentlich genaunteu Familie zu, welche beide
dieses Recht in abwechselndem Turnus ausübten. Es werden sogar einige
Pfarrer erwähnt, welche in den Jahren 1519, 1530, 1531, 15—,
1553 von den Grafen von Saarbrücken und von einer Familie „Bessen
Erben“ dem Erzbischofe von Trier präsentiert und von diesem bestätigt
worden seien. (Nießen S. 351). Die Pfarrei lag in der Grafschaft
Saarbrücken. Mit dem Regierungsantritte Philipps III. von Nassau—
Weilburg war alle Religionsfreiheit zu Ende; er setzte die Reformation
mit rücksichtsloser Gewalt durch, und jetzt (am 25. Oct. 1575) hörte in
Schwalbach nach Vertreibung des Pfarrers der katholische Gottesdienst auf.
Der Graf zog den halben Zehnten des Pfarrers ein und verband Schwal—
bach mit Völklingen zu einer lutherischen Pfarrei.
Weil die Ortschaften Schwalbach, Griesborn und Knausholz zum
Pfarrsprengel Schwalbach gehörten, mußten sie auch hierhin den Zehnten
entrichten. Statt des Zehuten wurde jedoch eigentlich nur ein Efftel er—
hoben, d. h. die elfte Garbe wurde genommen.
Von dem Zehnten nun, welchen Knausholz und Griesborn“ zu ent—
richten hatten, erhielt die Kirche von Schwalbach die Hälfte; davon mußte
jedoch den Abteien Wadgassen, Mettlach und Fraulauͤtern ein bestimmtes
Quantum vorweg abgegeben werden. Als Gegenleistung lag diesen Ab—
teien dann die Pflicht auf, zum baulichen Unterhalt der Schwalbacher Kirche
mit beizutragen.
Die zweite Hälfte des großen Schwalbacher Zehnten, sowie den
ganzen kleinen Zehnten, der aber nur aus Lämmern bestand, erhielt der
Kirchherr (Pfarrer) von Schwalbach als Gehalt unter der Verpflichtung
das Chor der Kirche unter Dach und Fach zu halten und der Gemeinde
das Ziel-Vieh zu stellen.